Hallo, ich bin Beamtin und privat krankenversichert und mein Mann ist gesetzlich versichert. Beim Ausfüllen der Erklärung kommt ständig ein Fehler: die steuerfreien Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung müssen gemeinsam eingegeben werden. Was bedeutet das? Ich habe bei Anlagen (N) so ausgefüllt wie sie auf der Lohnsteuerbescheinigung sind. Ich habe keine steuerfreien Zuschüsse erhalten, warum soll ich sie eingeben und vor allem welche und wo?
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steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse bei gemeinsamer Veranlagung
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AW: steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse bei gemeinsamer Veranlagung
Hallo quierly,
und was ist bei deinem Mann ?
Sind denn auf der Lohnsteuerbescheinigung die Zeilen 24a und 24c ausgefüllt ?
Sobald in 24a (Zuschuss zur KV) ein Eintrag vorliegt, muss in Zeile 24c (Zuschuss zur PV) auch ein Eintrag sein.
Tschüß
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AW: steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse bei gemeinsamer Veranlagung
Welche Felder werden denn genau rot markiert?
Oder zeigt das Programm "pauschal" alle Felder zu den Versicherungen und Zuschüssen als fehlerhaft an?
Wurde vielleicht in Zeile 34 (Zuschüsse von Dritter Seite) ein Eintrag gemacht (ggf. auch "0") ohne dass es entsprechende Zahlungen gab? Falls ja, diesen bitte löschen und ausprobieren.
Zweite Möglichkeit: Wurden (bei beiden) sowohl Beiträge zur Kranken- als auch zur Pflegeversicherung gemacht? Wenn nein: die Beiträge bitte aufteilen (sollte von der privaten Versicherung bescheinigt werden). Wenn ja: gibt es auch zu beiden Beträgen Zuschüsse?
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AW: steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse bei gemeinsamer Veranlagung
Leider wird gar nichts rot markiert. Da ich Beihilfe erhalten habe ja angekreuzt bei steuerfreien Zuschüssen, nichtsdestotrotz verstehe ich nicht, was damit gemeint ist, dass die Zuschüsse gemeinsam angegeben werden. Ich habe Ihre Vorschläge ausprobiert; Nr. 34 finde ich nicht und Ihr zweiter Vorschlag funktioniert auch nicht. Die Meldung kommt immernoch.
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AW: steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse bei gemeinsamer Veranlagung
Zitat von quierly Beitrag anzeigenNr. 34 finde ich nicht
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