AW: Fehlermeldung bei Plausibilitätsprüfung
Es geht um das Land NRW!
Dort haben Tarifbeschäftigte Anspruch auf Beihilfen in Krankheitsfällen, wenn ihr Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.99 begründet wurde und seitdem fortlaufend besteht, siehe
http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/bvo_ang.php
Daher privat KV versichert ohne Zuschüsse vom AG.
Für die Pflegeversicherung gilt dies aber nicht, da sind Tarifbeschäftigte explizit ausgenommen, siehe
http://www.uni-due.de/verwaltung/beihilfe/a_z.php
Daher Zuschüsse zur PV vom AG.
Es geht um das Land NRW!
Dort haben Tarifbeschäftigte Anspruch auf Beihilfen in Krankheitsfällen, wenn ihr Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.99 begründet wurde und seitdem fortlaufend besteht, siehe
http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/bvo_ang.php
Daher privat KV versichert ohne Zuschüsse vom AG.
Für die Pflegeversicherung gilt dies aber nicht, da sind Tarifbeschäftigte explizit ausgenommen, siehe
http://www.uni-due.de/verwaltung/beihilfe/a_z.php
Daher Zuschüsse zur PV vom AG.
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