Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

In welchem Jahr Umzugskosten veranlagen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    In welchem Jahr Umzugskosten veranlagen?

    Hallo :-)

    Ich bin aus beruflichen Gründen umgezogen und möchte die Umzugskosten (Makler, Umzugspauschale etc.) als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

    Allerdings bin ich mir nicht vollkommen sicher, in welcher Steuererklärung (welches Jahr) ich dies zu tun habe.

    Zum Umzug:
    Die neue Wohnung wurde Anfang Dezember 2012 angemietet.
    Die alte Wohnung wurde im Dezember 2012 noch bewohnt. Wohnungsübergabe und erfolgte am 01.01.2013.
    Distanz zwischen den beiden Wohnorten: 550 km (also nicht pendelbar ;-) )
    Zum Arbeitsverhältnis:
    Ich habe Mitte Januar 2013 bei einer (neuen) Firma am neuen Wohnort angefangen.

    Soll ich die Umzugskosten in der Steuererklärung für 2012 veranlagen (Verlustvortrag). Oder in der SE 2013 für das erzielte zu versteuernde Einkommen in 2013?

    Welche der Mieten (neue oder alte Wohnung) kann als doppelte Mietbelastung geltend machen oder habe ich dabei ein Wahlrecht?
    Welche Miete (Kaltmiete, Warmmiete laut Mietvertrag) kann ich dabei angeben?

    Vielen Dank bereits im Voraus :-)

    Mit freundlichen Grüssen

    Hilarius

    #2
    AW: In welchem Jahr Umzugskosten veranlagen?

    Hallo Hilarius,

    grundsätzlich sagt man immer, absetzen kann man etwas in dem Jahr, indem die Aufwendungen entstanden sind.
    Ich denke die Umzugskosten usw. hast du erst in 2013 gezahlt und der Umzug war ja auch in 2013 also passt es in die Steuererklärung 2013.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: In welchem Jahr Umzugskosten veranlagen?

      Hallo,

      >>>Welche der Mieten (neue oder alte Wohnung) kann als doppelte Mietbelastung geltend machen oder habe ich dabei ein Wahlrecht?

      Ich würde sagen, immer die der Wohnung, in der du gerade NICHT gewohnt hast (das kann sich natürlich auch tageweise ändern). Wohnen tut man da, wo man sich privat größtenteils aufhält (aber nicht beispielsweise zum Renovieren).
      Völlig abzugrenzen ist das sicher nicht, bei ein paar Tagen kräht da aber kein Hahn nach.


      >>>Welche Miete (Kaltmiete, Warmmiete laut Mietvertrag) kann ich dabei angeben?

      Vorausgesetzt, die Nebenkostenvorauszahlung stimmt in etwa mit den wirklichen Kosten überein: Warmmiete.


      >>>absetzen kann man etwas in dem Jahr, indem die Aufwendungen entstanden sind.

      Das ist nun doch etwas missverständlich, unter Entstehung stellt sich der ein oder andere wohl auch die Kündigung des alten Jobs oder den Vertragsschluß beim neuen Arbeitgeber vor (dadurch ist der Umzug begründet/entstanden).

      Grundsätzlich gilt aber das Zu- und Abflußprinzip, es kommt also darauf an, wann gezahlt wurde. Man kann - und darf - sogar eine Rechnung erst im Januar zahlen, um sie ins nächste Steuerjahr zu verschieben.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: In welchem Jahr Umzugskosten veranlagen?

        Hallo Holzgoe

        Danke für deine Antwort.
        Die Aufwendungen für Wohnungssuche, Maklercourtage, doppelte Miete, Kosten für den Umzug(stransporter) sind 2012 entstanden und sind auch 2012 bezahlt worden.

        Also in die Steuererklärung 2012?

        Welche der beiden Mieten (alte oder neue Wohnung) sollte man angeben?
        Nach Höhe der Miete entscheiden, oder danach, wo man in dem doppelte-Miete-Zeitraum hauptsächlich gelebt hat?
        Umgemeldet an den neuen Wohnort habe ich mich erst im Januar 2013.

        Viele Grüsse

        Hilarius

        Kommentar


          #5
          AW: In welchem Jahr Umzugskosten veranlagen?

          Hallo Hilarius,

          ->Also in die Steuererklärung 2012?

          Richtig.

          -> Welche der beiden Mieten (alte oder neue Wohnung) sollte man angeben?
          Nach Höhe der Miete entscheiden, oder danach, wo man in dem doppelte-Miete-Zeitraum hauptsächlich gelebt hat?

          siehe reckoner

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: In welchem Jahr Umzugskosten veranlagen?

            Hallo

            zur doppelten Mietzahlung:

            Mietentschädigung/doppelte Mietzahlungen (§ 8 BUKG)
            Soweit wegen der einzuhaltenden Kündigungsfrist oder des Umzugsaufwandes es zu doppelten Mietzahlungen kommt (Mietzahlungen für zwei Wohnungen im gleichen Zeitraum), kann der Mietaufwand für die bisherige Wohnung als Umzugsaufwand berücksichtigt werden.

            Kommentar


              #7
              AW: In welchem Jahr Umzugskosten veranlagen?

              Wunderbar :-)

              Vielen Dank für Antworten!

              Wie wäre es, wenn ein Pärchen zusammen umzieht, beide aus beruflichen Gründen:
              Kann jeder 50% der ganzen Umzugsaufwendungen veranlagen oder auch einer der beiden 100% der andere 0%?


              Hilarius

              Kommentar


                #8
                AW: In welchem Jahr Umzugskosten veranlagen?

                Hallo

                Die Anwendungen für die Miete können nur zeitanteilig angesetzt werden. Hier die Regel dazu:

                für die neue Familienwohnung ab dem Kündigungstag der bisherigen Wohnung bis zum Umzugstag
                und
                für die bisherige Wohnung ab dem Umzugstag, längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (von i.d.R. 3 Monaten) des bisherigen Mietverhältnisses.


                Die Frage wo man die Kosten besser ansetzt, würde ich nach der steuerlichen Belastung entscheiden. Jobwechsel ist häufig mit mehr Gehalt verbunden. Damit höhere Steuerlast und damit haben die Werbungskosten mehr "Nutzen".

                Tschüss

                Adam
                Zuletzt geändert von adamk.; 16.04.2013, 15:56.

                Kommentar


                  #9
                  AW: In welchem Jahr Umzugskosten veranlagen?

                  Hallo

                  Könnte ich dann die Aufwendungen nicht auch "einfach" für 2012 veranlagen als Verlustvortrag für die Steuererklärung 2013 "beantragen"? Gesetzt dem Fall, die Einkünfte aus 2012 sind entsprechend gering.

                  Rein rechnerisch sollte es ja gleich bleiben, theoretisch ;-)

                  Hilarius

                  Kommentar


                    #10
                    AW: In welchem Jahr Umzugskosten veranlagen?

                    Hallo

                    Da müssten die Einkünfte in 2012 aber sehr gering sein. Die müssen unter den Umzugskosten liegen. Sonst ist das ein Nullsummenspiel.
                    Um das aber sicher zu sagen müsste man eine Vergleichsrechnung machen. Dies sprengt aber hier den Rahmen.

                    Tschüss

                    Adam

                    Kommentar


                      #11
                      AW: In welchem Jahr Umzugskosten veranlagen?

                      Nur mal so als Einwurf, Du veranlagst nicht, das macht das Finanzamt

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X