Hallo zusammen,
hab eine Frage zu den Handwerkerrechnungen:
Reicht es, wenn ich die Kosten in der Zeile 76 eintrage oder muss ich nach der Zeile 77 - "Eigener Anteil (in Prozent) am Höchstbetrag bei Alleinstehenden mit ganzjährig gemeinsamen...." unter dem Punkt "- bei Aufwendung für Handwerkerleistungen" die 20 % eintragen?
Ich steh grad auf dem Schlauch und weis nicht was damit gemeint ist. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank.
hab eine Frage zu den Handwerkerrechnungen:
Reicht es, wenn ich die Kosten in der Zeile 76 eintrage oder muss ich nach der Zeile 77 - "Eigener Anteil (in Prozent) am Höchstbetrag bei Alleinstehenden mit ganzjährig gemeinsamen...." unter dem Punkt "- bei Aufwendung für Handwerkerleistungen" die 20 % eintragen?
Ich steh grad auf dem Schlauch und weis nicht was damit gemeint ist. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank.
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