Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Getrennte Veranlagung Anlage N

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Getrennte Veranlagung Anlage N

    Hallo,
    ich sitze gerade an meiner ersten Einkommensteuererklärung. Eigentlich dachte ich, ich hätte es nun endlich hingekriegt, aber die Plausibilitätsprüfung sieht das anders und ich verstehe nicht, was ich da nun ändern muss bzw. kann.
    Also, 2012 waren mein Exmann und ich im Trennungsjahr, also noch nicht geschieden. Ich habe gearbeitet, er auch. Daher die getrennte Veranlagung. Nun wird meine Anlage N nicht akzeptiert, weil sie die der Ehefrau ist, und das passt wohl nicht mit der getrennten Veranlagung zusammen, aber da war ich ja noch Ehefrau. Die andere Anlage N ist aber mit 'Ehemann', steuerpflichtige Person und dem Namen von meinem Ex bezeichnet. Die kann ich doch auch nicht nehmen, oder?
    Eigentlich verstehe ich ohnehin nicht, wieso seine Anlagen in meinem Programm nun aufgeführt werden müssen. Eigentlich will ich mit denen doch gar nichts zu tun haben.
    Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte!

    #2
    AW: Getrennte Veranlagung Anlage N

    Bei einer getrennten Veranlagung sind Sie nicht die "Ehefrau" sondern die "Steuerpflichtige Person".
    Die Angaben zum Ex-Ehemann also alle rausnehmen !
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Getrennte Veranlagung Anlage N

      Hallo,

      bei der getrennten Veranlagung geben Sie zwei Erklärungen ab. Wie schon oben gesagt, es dürfen nur die Abgaben für "eine" Person stehen. Sie kreuzen "getrennte Veranlagung" und beim Familienstand "dauernd getrennt lebend seit xx.xx.xx an.

      Tschüss

      Adam

      Kommentar


        #4
        AW: Getrennte Veranlagung Anlage N

        Wenn Sie in dem Jahr im Trennungsjahr waren, also keinen einzigen Tag mehr dauernd zusammen gelebt haben, interessiert Sie die getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung eigentlich gar nicht mehr, Sie sind dann -steuerlich- Single und lassen die Pfötchen von Allem, was irgendetwas zu getrennter Veranlagung wissen will.

        WENN Sie aber mindestens einen Tag noch dauernd zusammen gelebt haben, ist die getrennte Veranlagung nicht zwingend, Sie können dann auch eine Zusammenveranlagung mit Ihrem Ex machen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Getrennte Veranlagung Anlage N

          Hallo Picard777,
          nein, wir haben nicht einen Tag mehr zusammengelebt. Geschieden wurden wir allerdings erst dieses Jahr. Aber welches Formular nehme ich denn dann? Ich muss die Frage ob getrennt oder zusammen doch beantworten. Sonst meckert das Programm doch an der Stelle.

          Kommentar


            #6
            AW: Getrennte Veranlagung Anlage N

            Hallo,

            >>>Ich muss die Frage ob getrennt oder zusammen doch beantworten.

            Nein, diese Frage stellt sich bei dir gar nicht, du bist Single (siehe Picard777).

            Und Single=Steuerpflichtiger, also keinesfalls Ehefrau, NIRGENDWO.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Getrennte Veranlagung Anlage N

              Super, vielen Dank! Jetzt hat es geklappt!

              Kommentar

              Lädt...
              X