Hallo,
ich sitze gerade an meiner ersten Einkommensteuererklärung. Eigentlich dachte ich, ich hätte es nun endlich hingekriegt, aber die Plausibilitätsprüfung sieht das anders und ich verstehe nicht, was ich da nun ändern muss bzw. kann.
Also, 2012 waren mein Exmann und ich im Trennungsjahr, also noch nicht geschieden. Ich habe gearbeitet, er auch. Daher die getrennte Veranlagung. Nun wird meine Anlage N nicht akzeptiert, weil sie die der Ehefrau ist, und das passt wohl nicht mit der getrennten Veranlagung zusammen, aber da war ich ja noch Ehefrau. Die andere Anlage N ist aber mit 'Ehemann', steuerpflichtige Person und dem Namen von meinem Ex bezeichnet. Die kann ich doch auch nicht nehmen, oder?
Eigentlich verstehe ich ohnehin nicht, wieso seine Anlagen in meinem Programm nun aufgeführt werden müssen. Eigentlich will ich mit denen doch gar nichts zu tun haben.
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte!
ich sitze gerade an meiner ersten Einkommensteuererklärung. Eigentlich dachte ich, ich hätte es nun endlich hingekriegt, aber die Plausibilitätsprüfung sieht das anders und ich verstehe nicht, was ich da nun ändern muss bzw. kann.
Also, 2012 waren mein Exmann und ich im Trennungsjahr, also noch nicht geschieden. Ich habe gearbeitet, er auch. Daher die getrennte Veranlagung. Nun wird meine Anlage N nicht akzeptiert, weil sie die der Ehefrau ist, und das passt wohl nicht mit der getrennten Veranlagung zusammen, aber da war ich ja noch Ehefrau. Die andere Anlage N ist aber mit 'Ehemann', steuerpflichtige Person und dem Namen von meinem Ex bezeichnet. Die kann ich doch auch nicht nehmen, oder?
Eigentlich verstehe ich ohnehin nicht, wieso seine Anlagen in meinem Programm nun aufgeführt werden müssen. Eigentlich will ich mit denen doch gar nichts zu tun haben.
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte!
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