Hallo Wissende,
seit Stunden suche ich im weltweiten Netz finde aber keine passende Antwort.
Der Fall ist eigentlich ganz einfach:
Bei einem ausländischen Kreditinstitut fielen Zinserträge an, von denen keine Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Demnach besteht wohl die Pflicht die Anlage KAP auszufüllen.
Um diese ausländischen Erträge auf den noch nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrag anzurechnen, müsste ich eine Überprüfung des Steuereinbehalts (Zeile 5) beantragen.
In Zeile 15 gebe ich dann den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag für die inländischen Zinserträge an und in Zeile 17 die Zinserträge aus dem Ausland, für die keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde.
Nun verlangt die Plausibilitätsprüfung natürlich, dass ich in Zeile 50 bis 55 mindestens einen Wert eingebe, weil ich ja in Zeile 5 ein Kreuz gesetzt habe.
Wie ist das Problem zu lösen?
Einfach nichts beantragen (Zeile 4/5) macht ja keinen Sinn? Oder?
1000 Dank
der Linksabbieger
seit Stunden suche ich im weltweiten Netz finde aber keine passende Antwort.
Der Fall ist eigentlich ganz einfach:
Bei einem ausländischen Kreditinstitut fielen Zinserträge an, von denen keine Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Demnach besteht wohl die Pflicht die Anlage KAP auszufüllen.
Um diese ausländischen Erträge auf den noch nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrag anzurechnen, müsste ich eine Überprüfung des Steuereinbehalts (Zeile 5) beantragen.
In Zeile 15 gebe ich dann den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag für die inländischen Zinserträge an und in Zeile 17 die Zinserträge aus dem Ausland, für die keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde.
Nun verlangt die Plausibilitätsprüfung natürlich, dass ich in Zeile 50 bis 55 mindestens einen Wert eingebe, weil ich ja in Zeile 5 ein Kreuz gesetzt habe.
Wie ist das Problem zu lösen?
Einfach nichts beantragen (Zeile 4/5) macht ja keinen Sinn? Oder?
1000 Dank
der Linksabbieger
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