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keine Steuer einbehalten - trotzdem Überprüfung des Steuereinbehalts (Anlage KAP)?

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    keine Steuer einbehalten - trotzdem Überprüfung des Steuereinbehalts (Anlage KAP)?

    Hallo Wissende,

    seit Stunden suche ich im weltweiten Netz finde aber keine passende Antwort.

    Der Fall ist eigentlich ganz einfach:
    Bei einem ausländischen Kreditinstitut fielen Zinserträge an, von denen keine Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Demnach besteht wohl die Pflicht die Anlage KAP auszufüllen.
    Um diese ausländischen Erträge auf den noch nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrag anzurechnen, müsste ich eine Überprüfung des Steuereinbehalts (Zeile 5) beantragen.
    In Zeile 15 gebe ich dann den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag für die inländischen Zinserträge an und in Zeile 17 die Zinserträge aus dem Ausland, für die keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde.
    Nun verlangt die Plausibilitätsprüfung natürlich, dass ich in Zeile 50 bis 55 mindestens einen Wert eingebe, weil ich ja in Zeile 5 ein Kreuz gesetzt habe.

    Wie ist das Problem zu lösen?
    Einfach nichts beantragen (Zeile 4/5) macht ja keinen Sinn? Oder?

    1000 Dank
    der Linksabbieger

    #2
    AW: keine Steuer einbehalten - trotzdem Überprüfung des Steuereinbehalts (Anlage KAP)

    Hallo,

    >>>Demnach besteht wohl die Pflicht die Anlage KAP auszufüllen.

    Korrekt (um nicht in den Hoeneß-Zumwinkel-Club zu kommen;-).


    >>>Nun verlangt die Plausibilitätsprüfung natürlich, dass ich in Zeile 50 bis 55 mindestens einen Wert eingebe, weil ich ja in Zeile 5 ein Kreuz gesetzt habe.

    Wie wäre es mit Null eintragen?

    Stefan

    PS: Erstmal ohne es nachgestellt zu haben, wenn es nicht klappt, mache ich mich mal dran, warte auf Antwort
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: keine Steuer einbehalten - trotzdem Überprüfung des Steuereinbehalts (Anlage KAP)

      Da ja eben KEINE Steuern einbehalten wurden, macht eine "Überprüfung des Steuereinbehalts(!) für bestimmte Kapitalerträge" keinen Sinn, also auch keine Anträge nach Zeilen 4-6.
      Sie tragen nur Zeile 15 und 17 ein. Damit die Berechnung läuft, muss in Zeile 16 noch eine Null.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Danke

        Hallo,

        Danke an alle die geholfen haben. Es ist doch beruhigend zu wissen, dass mich das FA auch berücksichtigt, wenn ich gar keinen Antrag stelle.

        Grüße vom
        Linksabbieger

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          #5
          AW: keine Steuer einbehalten - trotzdem Überprüfung des Steuereinbehalts (Anlage KAP)

          Hallo,

          ich muss mich doch noch korrigieren, wenn auch am Ende der Sparer-Pauschbetrag unterschritten wird, dann müssen imho die ausländischen Kapitalerträge gar nicht erklärt werden.

          Aber: Erstens liegt die Verantwortung dafür dann bei dem Steuerpflichtigen (und wenn er sich verrechnet, ist er schnell im Bereich der Steuerhinterziehung), und zweitens könnte eine Nichterklärung schon zu Problemen und unangenehmen Nachfragen führen, wenn dann gerade dieses Konto in irgendeiner Datenbank auftaucht.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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