Hallo,
ich sitze aktuell über meiner Steuererklärung für das vergangene Jahr (2012). So weit, so gut...
Bei der Anlage AV habe ich jedoch ein kleines Problem.
In Zeile 11 soll ich die Beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung aus 2011 eintragen.
Ok, diesen Wert kann ich meiner Meldebescheinigung zur Sozialversicherung von 2011 entnehmen.
Jedoch war ich in der ersten Hälfte des Jahres 2011 in einem gefügigen Beschäftigungsverhältnis (Schüler auf Minijob Basis ohne Lohnsteuerkarte, Pauschale Beiträge zur Rentenversicherung gem. Bescheinigung §25 Sozialversicherung) beschäftigt.
Muss dieses Entgelt auch in Zeile 11 eingetragen werden oder nicht? Oder ist hierbei eine Eintragung in Zeile 14 Tatsächliches Entgelt zu tätigen?
Über eine kurze Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
Mfg
Conner
ich sitze aktuell über meiner Steuererklärung für das vergangene Jahr (2012). So weit, so gut...
Bei der Anlage AV habe ich jedoch ein kleines Problem.
In Zeile 11 soll ich die Beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung aus 2011 eintragen.
Ok, diesen Wert kann ich meiner Meldebescheinigung zur Sozialversicherung von 2011 entnehmen.
Jedoch war ich in der ersten Hälfte des Jahres 2011 in einem gefügigen Beschäftigungsverhältnis (Schüler auf Minijob Basis ohne Lohnsteuerkarte, Pauschale Beiträge zur Rentenversicherung gem. Bescheinigung §25 Sozialversicherung) beschäftigt.
Muss dieses Entgelt auch in Zeile 11 eingetragen werden oder nicht? Oder ist hierbei eine Eintragung in Zeile 14 Tatsächliches Entgelt zu tätigen?
Über eine kurze Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
Mfg
Conner
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