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Anlage K

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    Anlage K

    Hallo Zusammen,

    bin ein Neuling und benutze Elster Formular.

    Bin verheiratet, berufstätig und habe zwei kinder 5 und 2 Jahre alt, lebe zusammen mit meiner Frau.

    Was muss ich in den Zeilen 31-37 eingeben oder muss ich was eingeben?

    2. Frage: Wo gibt man die kindergartenbeiträge ein, sind das die Betreuungskosten zeile 67?

    Danke im Vorraus

    #2
    AW: Anlage K

    Siehst Du am rechten die Eingabehilfe? Wenn nein, dann kannst Du im Menü auf Ansicht/Eingabehilfe klicken. Die Zeilen 31-37 sind dort gut erklärt.

    Ja, Kinderbetreuungskosten gehören in die Zeile 67. Hier versteh ich die Eingabehilfe aber so, dass das nur möglich ist, wenn das Kind im gleichen Haushalt lebt.

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      #3
      AW: Anlage K

      Vielen Dank für die Antwort,

      in der Zeile kommen die Kinderbetreuungskosten. Aber kann man die Kindergartenbeiträge da eingeben?

      Danke

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        #4
        AW: Anlage K

        Betreuungskosten
        Kinderbetreuungskosten sind unabhängig davon, ob das Kind in einem Kindergarten, bei einer Tagesmutter oder im eigenen Haushalt der Familie des Kindes durch eine Kinderfrau betreut wird, steuerlich zu berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich anfallen. Zu berücksichtigen sind Ausgaben in Geld oder Geldeswert (Wohnung, Kost, Waren). Berücksichtigt werden können Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern und in Ganztagspflegestellen, die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und Kinderschwestern, die Beschäftigung von Haushaltshilfen, soweit sie das Kind betreuen sowie die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung seiner täglichen Schulaufgaben (BFH, 17.11.1978 - VR 116/78, BStBl. II 1979 S. 142).

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          #5
          AW: Anlage K

          Alles klar
          Vielen Dank

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            #6
            AW: Anlage K

            In den Zeilen 31-37 ist nach den Beiträgen für Krankenversicherung des Kindes und sozialen Pflegeversicherung. Aber das kind ist mit familienversischert. Heißt das, das ich die Beiträge der Krankenversicherung, was in der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 25 und Zeile 26 für soziale Pflegeversicherung) eingebe. Aber das macht irgendwie kein Sinn.

            Aber ich wüsste nicht was ich sonst eingeben soll.

            (leiblisches Kind, alle in einem Haushalt)

            Dank nochmal

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              #7
              AW: Anlage K

              Zitat von taluchi Beitrag anzeigen
              In den Zeilen 31-37 ist nach den Beiträgen für Krankenversicherung des Kindes und sozialen Pflegeversicherung. Aber das kind ist mit familienversischert. Heißt das, das ich die Beiträge der Krankenversicherung, was in der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 25 und Zeile 26 für soziale Pflegeversicherung) eingebe. Aber das macht irgendwie kein Sinn.

              Aber ich wüsste nicht was ich sonst eingeben soll.

              (leiblisches Kind, alle in einem Haushalt)

              Dank nochmal

              Wenn du nichts zahlst für das Kind, weil das Kind bei dir mitversichert ist, gar nichts ! Ist doch logisch oder?
              Mfg

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