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Doppelte Haushaltsführung, zwei Wochen bei Umzug?

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    Doppelte Haushaltsführung, zwei Wochen bei Umzug?

    Hallo ihr Lieben ,
    ich bin gerade an meiner letzten Steuererklärung und habe eine Frage zu der Doppelten Haushaltsführung.
    Letztes Jahr musste ich aus beruflichen Gründen umziehen. Ich musste meine Arbeitsstelle bereits zum 15. antreten und konnte aus meinem alten Mietvertrag erst zum 30. austreten wodurch ich zwei Wochen lang in zwei Wohnungen miete zahlen musste. Kann ich diese zwei Wochen unter der doppelten Haushaltsführung angeben?
    Lieber Gruss und vielen Dank im Vorraus

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung, zwei Wochen bei Umzug?

    Dies hat grundsätzlich mit einer doppelten Haushaltsführung im steuerlichen Sinn nichts zu tun. Wenn der Umzug beruflich bedingt war können Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden. Und dazu zählen auch solche doppelten Mietzahlungen.

    http://www.t-online.de/wirtschaft/id_50164604/umzug-wegen-des-jobs-doppelte-miete-ist-absetzbar.html
    Zuletzt geändert von ; 04.05.2013, 18:10.

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      #3
      AW: Doppelte Haushaltsführung, zwei Wochen bei Umzug?

      super vielen lieben dank =)
      gebe ich die Miete für die zweite Wohnung dann einfach unter dem Punkt 77 sonstige Aufwendungen an? MIt der Beschreibung : " Doppelte Miete für alte und neue Wohnung?"
      Und welche Mietkosten gebe ich dann an? Die aus der neuen Wohnung oder die aus der alten die dann die zwei Wochen leer steht?

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        #4
        AW: Doppelte Haushaltsführung, zwei Wochen bei Umzug?

        Anlage N Seite 2 Zeile 47. Es können hier die Kosten der alten Wohnung geltend gemacht werden.

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