Hallo ihr Lieben ,
ich bin gerade an meiner letzten Steuererklärung und habe eine Frage zu der Doppelten Haushaltsführung.
Letztes Jahr musste ich aus beruflichen Gründen umziehen. Ich musste meine Arbeitsstelle bereits zum 15. antreten und konnte aus meinem alten Mietvertrag erst zum 30. austreten wodurch ich zwei Wochen lang in zwei Wohnungen miete zahlen musste. Kann ich diese zwei Wochen unter der doppelten Haushaltsführung angeben?
Lieber Gruss und vielen Dank im Vorraus
ich bin gerade an meiner letzten Steuererklärung und habe eine Frage zu der Doppelten Haushaltsführung.
Letztes Jahr musste ich aus beruflichen Gründen umziehen. Ich musste meine Arbeitsstelle bereits zum 15. antreten und konnte aus meinem alten Mietvertrag erst zum 30. austreten wodurch ich zwei Wochen lang in zwei Wohnungen miete zahlen musste. Kann ich diese zwei Wochen unter der doppelten Haushaltsführung angeben?
Lieber Gruss und vielen Dank im Vorraus
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