Liebe Forum-Gemeinde,
zur Steuererklärung 2012 habe ich Fragen an Sie/Euch zu der angezeigten Fehlermeldung: "Es wurden Angaben zu Kindern getätigt, die der Mutter zugeordnet wurden bzw. für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen wurde. Diese Angaben gelten jedoch nur für miteinander verheiratete Eltern, die im Veranlagungszeitraum nicht dauernd getrennt gelebt haben, es handelt sich jedoch nicht um eine Ehegattenveranlagung."
Einige weitere relevante Punkte zur Steuererklärung/Lage:
- Meine Freundin und ich sind nicht verheiratet.
- Ich möchte gerne Kosten für Kinderbetreuung absetzen.
- In der Anlage Kind habe ich alle Angaben exakt wie in der Steuererklärung im letzten Jahr übernommen (zu Kind und Mutter).
Wo könnte der Fehler liegen? Gab es Änderungen im Steuerrecht 2012/13? Für alle Hinweise, Tipps etc. bin ich sehr dankbar!
Herzliche Grüße
Markus
zur Steuererklärung 2012 habe ich Fragen an Sie/Euch zu der angezeigten Fehlermeldung: "Es wurden Angaben zu Kindern getätigt, die der Mutter zugeordnet wurden bzw. für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen wurde. Diese Angaben gelten jedoch nur für miteinander verheiratete Eltern, die im Veranlagungszeitraum nicht dauernd getrennt gelebt haben, es handelt sich jedoch nicht um eine Ehegattenveranlagung."
Einige weitere relevante Punkte zur Steuererklärung/Lage:
- Meine Freundin und ich sind nicht verheiratet.
- Ich möchte gerne Kosten für Kinderbetreuung absetzen.
- In der Anlage Kind habe ich alle Angaben exakt wie in der Steuererklärung im letzten Jahr übernommen (zu Kind und Mutter).
Wo könnte der Fehler liegen? Gab es Änderungen im Steuerrecht 2012/13? Für alle Hinweise, Tipps etc. bin ich sehr dankbar!
Herzliche Grüße
Markus
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