Hallo,
nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist mein Auto Totalschaden, der Wiederbeschaffungswert wurde von der gegnerischen Versicherung bezahlt, aber wie sieht es jetzt aus mit den Kosten, die noch im Zusammenhang entstanden sind:
1.Fahrten um z.B. Ersatzfahrzeug zu beschaffen, ins Krankenhaus, zur Werkstatt usw.
2. Anmeldung des Ersatzwagen,
3. Abmelden des Schrottwagens,
4. Zinsen für Kredit für Ersatzwagen
5. Pauschale für Telefonate u. Porto
MfG
M.P.
nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist mein Auto Totalschaden, der Wiederbeschaffungswert wurde von der gegnerischen Versicherung bezahlt, aber wie sieht es jetzt aus mit den Kosten, die noch im Zusammenhang entstanden sind:
1.Fahrten um z.B. Ersatzfahrzeug zu beschaffen, ins Krankenhaus, zur Werkstatt usw.
2. Anmeldung des Ersatzwagen,
3. Abmelden des Schrottwagens,
4. Zinsen für Kredit für Ersatzwagen
5. Pauschale für Telefonate u. Porto
MfG
M.P.
Kommentar