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Unfallkosten

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    Unfallkosten

    Hallo,
    nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist mein Auto Totalschaden, der Wiederbeschaffungswert wurde von der gegnerischen Versicherung bezahlt, aber wie sieht es jetzt aus mit den Kosten, die noch im Zusammenhang entstanden sind:
    1.Fahrten um z.B. Ersatzfahrzeug zu beschaffen, ins Krankenhaus, zur Werkstatt usw.
    2. Anmeldung des Ersatzwagen,
    3. Abmelden des Schrottwagens,
    4. Zinsen für Kredit für Ersatzwagen
    5. Pauschale für Telefonate u. Porto

    MfG
    M.P.

    #2
    AW: Unfallkosten

    Hallo,

    auch diese Kosten sollten - allesamt - von der Versicherung übernommen werden (warum soll das die Allgemeinheit tragen, wenn es eine andere Quelle gibt?).

    Ansonsten sind es natürlich Werbungskosten, aber das scheinst du ja schon zu wissen (warum hast du sonst erwähnt, dass es auf dem Weg zur Arbeit war?).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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