AW: brauche dringend Hilfe!
Nun, ich komme bei Figul bei der ESt-Berechnung auch auf 80 Euro ESt-Nachzahlung plus Soli. Mit einem Lohnsteuerrechner komme ich bei einem kinderlosen AN Stkl. 1 mit einem Monatseinkommen von 3538,75 (entsprechend Jahresbrutto 42465) auf die vom AG abgeführten 7448 LSt und 409 Soli. Die Werte für Renten- und AL-Versicherung stimmen auch.
Aber, da 3538 knapp unter der der Beitragsbemessungsgrenze von 3825 liegt, komme ich bei konstant angenommenen Monatseinkommen der AN-Anteil zur GKV volle 8,2% davon, also 3482 Euro, die Pflegeversicherung für den AN 0.975%+0,25% (Kinderlosigkeit angenommen), das sind 520 Euro. Das ist deutlich mehr als die tatsächlich gezahlten 3370 bzw. 400 Euro. Nimmt man einfach mal diese Werte für die Berechnung der ESt, so stimmt es auch mit dem LSt-Abzug überein (Nachzahlung von 2 Euro). Mit den tatsächlich ausgewiesenen Werten kommt es dann eben zu einer recht hohen Nachzahlung, da die absetzbaren KV+PV-Beiträge 230 Euro niedriger sind.
Gravierend ist der Unterschied bei der PV, erstmal sieht es so aus, dass ohne Zuschlag für Kinderlose abgeführt wurde, was aber dann nicht mit dem LSt-Abzug passt, denn der springt lt. LSt-Rechner bei LStkl. 1 mit Kind wegen der geringeren PV dann von 7448 auf 7484.
Selbst dann kommt man auf höhere Beiträge für KV und PV, was daran liegen kann, dass das Bruttoeinkommen nicht konstant war (was an der Schichtarbeit genauso wie an z.B. Weihnachtsgeld liegen kann) und für einige Monate die Grenze von 3825 überschritten wurde und dann der KV- und PV-Beitrag anhand der Beitragsbemessungsgrenze von 3825 berechnet wurden. Somit sieht es für mich so aus, dass für den Lohnsteuerabzug (wahrscheinlich in Kombination mit einem interenen LSt-Ausgleich durch den AG) höhere KV+PV-Beiträge eingerechnet wurden, als tatsächlich bezahlt wurden.
Wenn das der Fall ist, würde ich auch in Betracht ziehen, dass hieraus nach §46 (2) Nr. 3 eine Erklärungspflicht erwächst.
Nun, ich komme bei Figul bei der ESt-Berechnung auch auf 80 Euro ESt-Nachzahlung plus Soli. Mit einem Lohnsteuerrechner komme ich bei einem kinderlosen AN Stkl. 1 mit einem Monatseinkommen von 3538,75 (entsprechend Jahresbrutto 42465) auf die vom AG abgeführten 7448 LSt und 409 Soli. Die Werte für Renten- und AL-Versicherung stimmen auch.
Aber, da 3538 knapp unter der der Beitragsbemessungsgrenze von 3825 liegt, komme ich bei konstant angenommenen Monatseinkommen der AN-Anteil zur GKV volle 8,2% davon, also 3482 Euro, die Pflegeversicherung für den AN 0.975%+0,25% (Kinderlosigkeit angenommen), das sind 520 Euro. Das ist deutlich mehr als die tatsächlich gezahlten 3370 bzw. 400 Euro. Nimmt man einfach mal diese Werte für die Berechnung der ESt, so stimmt es auch mit dem LSt-Abzug überein (Nachzahlung von 2 Euro). Mit den tatsächlich ausgewiesenen Werten kommt es dann eben zu einer recht hohen Nachzahlung, da die absetzbaren KV+PV-Beiträge 230 Euro niedriger sind.
Gravierend ist der Unterschied bei der PV, erstmal sieht es so aus, dass ohne Zuschlag für Kinderlose abgeführt wurde, was aber dann nicht mit dem LSt-Abzug passt, denn der springt lt. LSt-Rechner bei LStkl. 1 mit Kind wegen der geringeren PV dann von 7448 auf 7484.
Selbst dann kommt man auf höhere Beiträge für KV und PV, was daran liegen kann, dass das Bruttoeinkommen nicht konstant war (was an der Schichtarbeit genauso wie an z.B. Weihnachtsgeld liegen kann) und für einige Monate die Grenze von 3825 überschritten wurde und dann der KV- und PV-Beitrag anhand der Beitragsbemessungsgrenze von 3825 berechnet wurden. Somit sieht es für mich so aus, dass für den Lohnsteuerabzug (wahrscheinlich in Kombination mit einem interenen LSt-Ausgleich durch den AG) höhere KV+PV-Beiträge eingerechnet wurden, als tatsächlich bezahlt wurden.
Wenn das der Fall ist, würde ich auch in Betracht ziehen, dass hieraus nach §46 (2) Nr. 3 eine Erklärungspflicht erwächst.
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