Hallo, habe eine Frage zu der Auswärtstätigkeit wie oben angegeben.
Und zwar liegt folgendes problem vor. Ich besuche die Berufsschule in Blockform. Ich war also mehrmals im jahr für ca 2. Monate weg. Ich bekomme im Hotel Halbpension für 15€, die allerdings von meiner Firma übernommen wird. Heißt kurz um, ich muss mich nur um eine Mahlzeit am Mittag sorgen. Gilt nun trotzdem die 24€ Pauschale? Oder wie kann ich es entsprechend geltend machen? Kreuze ich - mindestens 8 stunden an -, stimmt es ja nicht weil meine Auswärtstätigkeit 24 Stunden beträgt.
Soll ich dann einfach das von meiner Firma für die Halbpension aufgewendete Geld abziehen? (24€-15€=9€ für mich?)
So richtig steig ich da grad nicht durch, hoffe jemand kann mir dabei helfen.
Vielen dank im Voraus.
Und zwar liegt folgendes problem vor. Ich besuche die Berufsschule in Blockform. Ich war also mehrmals im jahr für ca 2. Monate weg. Ich bekomme im Hotel Halbpension für 15€, die allerdings von meiner Firma übernommen wird. Heißt kurz um, ich muss mich nur um eine Mahlzeit am Mittag sorgen. Gilt nun trotzdem die 24€ Pauschale? Oder wie kann ich es entsprechend geltend machen? Kreuze ich - mindestens 8 stunden an -, stimmt es ja nicht weil meine Auswärtstätigkeit 24 Stunden beträgt.
Soll ich dann einfach das von meiner Firma für die Halbpension aufgewendete Geld abziehen? (24€-15€=9€ für mich?)
So richtig steig ich da grad nicht durch, hoffe jemand kann mir dabei helfen.
Vielen dank im Voraus.
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