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Anlage N, Werbungskosten/Auswärtstätigkeit

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    Anlage N, Werbungskosten/Auswärtstätigkeit

    Hallo, habe eine Frage zu der Auswärtstätigkeit wie oben angegeben.
    Und zwar liegt folgendes problem vor. Ich besuche die Berufsschule in Blockform. Ich war also mehrmals im jahr für ca 2. Monate weg. Ich bekomme im Hotel Halbpension für 15€, die allerdings von meiner Firma übernommen wird. Heißt kurz um, ich muss mich nur um eine Mahlzeit am Mittag sorgen. Gilt nun trotzdem die 24€ Pauschale? Oder wie kann ich es entsprechend geltend machen? Kreuze ich - mindestens 8 stunden an -, stimmt es ja nicht weil meine Auswärtstätigkeit 24 Stunden beträgt.
    Soll ich dann einfach das von meiner Firma für die Halbpension aufgewendete Geld abziehen? (24€-15€=9€ für mich?)
    So richtig steig ich da grad nicht durch, hoffe jemand kann mir dabei helfen.
    Vielen dank im Voraus.

    #2
    AW: Anlage N, Werbungskosten/Auswärtstätigkeit

    Hallo,
    schau mal etwas weiter: Da gibt es das Feld "vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt" !
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Anlage N, Werbungskosten/Auswärtstätigkeit

      Hallo,

      übernimmt die Firma die Rechnung direkt oder wurden dir die 15 € pro Übernachtung als steuerfreier Arbeitslohn ausbezahlt? Also dir aufs Konto und du hast dann das Hotel bezahlt? Wenn Sies direkt bezahlt hat, brauchst du nichts weiter machen. Dann darfst du aber natürlich auch keine Übernachtungskosten geltend machen

      Und wegen den Pauschbeträgen: Grundsätzlich kannst du die vollen ansetzten, also 6, 12 und 24 € - je nachdem wie lange du eben unterwegs warst. Verpflegung hast du ja selbst übernommen, die is dann mit den Pauschbeträgen abgegolten.

      Gruß
      zpat89

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        #4
        AW: Anlage N, Werbungskosten/Auswärtstätigkeit

        Hallo und danke erstmal für die Beteiligung.
        Also das besagte Feld ist mir bekannt, genau darum ging es ja und vorallem um den korrekten Wert dort einzutragen
        zpat89: Übernommen wird das ganze von der Firma. Ich bin dort Finanziell nirgendwo zwischen geschaltet, dass Geld geht direkt vom Arbeitgeber an das Hotel. Verpflegung sowie Unterkunft. Unterkunft klammer ich auch komplett aus es geht mir lediglich um das Verpflegungsgeld. Nun ist es ja so, meine Firma hat im prinzip Aufwendungen für mein Verpflegungsgeld erbracht hat. Zwar nicht in Finanzieller Form aber man kann sagen: Ich hab morgens und abends eine Mahlzeit serviert bekommen. Da es sich wie gesagt nur eine abschätzung meinerseits von 15€ (Halbpension) handelt. Weiß ich nun nicht ob es korrekt wäre die 15€ von den 24€ einfach als - Vom Arbeitgeber Steuerfrei ersetzt - einzutragen oder ob das überhaupt angerechnet wird. Weil ersetzt wurde im prinzip ja auch nichts. Versteht man einigermaßen was ich meine?
        Danke euch

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