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Studierende auswärtig untergebracht

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    Studierende auswärtig untergebracht

    Hallo

    Mein Kind ist volljährig, Studierender und am Studienort gemeldet. Da ich noch Kindergeld beziehe, kann ich die auswärtige Unterbringung geltend machen. Wieso muss ich im Formular Kind dennoch angeben, dass das Kind bei mir im Haushalt lebt? Ohne diese Angabe (von... bis) kann ich das Formular nicht abspeichern.

    Für mich ist das nicht logisch....

    #2
    AW: Studierende auswärtig untergebracht

    Für die auswärtige Unterbringung sind die Angaben auf der Anlage Kind Seite 2 Zeile 51 und 52 zu machen. Dort wird nicht danach gefragt, ob das Kind noch zu Ihrem Haushalt gehört.

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