Hallo
Mein Kind ist volljährig, Studierender und am Studienort gemeldet. Da ich noch Kindergeld beziehe, kann ich die auswärtige Unterbringung geltend machen. Wieso muss ich im Formular Kind dennoch angeben, dass das Kind bei mir im Haushalt lebt? Ohne diese Angabe (von... bis) kann ich das Formular nicht abspeichern.
Für mich ist das nicht logisch....
Mein Kind ist volljährig, Studierender und am Studienort gemeldet. Da ich noch Kindergeld beziehe, kann ich die auswärtige Unterbringung geltend machen. Wieso muss ich im Formular Kind dennoch angeben, dass das Kind bei mir im Haushalt lebt? Ohne diese Angabe (von... bis) kann ich das Formular nicht abspeichern.
Für mich ist das nicht logisch....
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