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Belege für Kirchensteuerabzug

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    Belege für Kirchensteuerabzug

    Hallo und guten Tag. Ich bin neu hier und habe folgende Frage:

    Ich habe meine Banken angewiesen, die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungssteuer einzubehalten. Das hat bis auf eine Ausnahme auch geklappt. Da ich nun der Kirche ihren Anteil nicht vorenthalten möchte, will ich die Erträge, auf die keine Kirchensteuer abgeführt wurde, in Zeile 7 der Anlage KAP und die dafür bereits einbehaltene Steuer und den Soli in die Zeilen 49 und 50 einsetzen.

    Die Frage ist jetzt: Muss ich diese Angaben, die ich ja den entsprechenden Kontoauszügen entnehmen kann, durch eine Steuerbescheinigung der Bank belegen (die ich aber bisher nicht erhalten habe), oder genügt der bloße Zahleneintrag?

    Zusatzfrage: Versenden die Banken die Steuerbescheinigungen eigentlich weiterhin automatisch, oder muss man diese erst umständlich anfordern? Wer hat hier schon Erfahrungen?

    #2
    AW: Belege für Kirchensteuerabzug

    Hmm, kommt das Problem wirklich so selten vor?

    Mit den Steuerbescheinigungen scheinen die Banken ganz nach Gusto zu verfahren. Eine, die ich leider nicht brauchte, habe ich vor 2 Wochen bekommen. Ansonsten Sendepause.

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      #3
      AW: Belege für Kirchensteuerabzug

      Dazu sagt die Hilfe zur Anlage KAP von Elsterformular bei Zeile 6 folgendes:
      Wurde neben der Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer einbehalten, müssen Sie das Feld in Zeile 6 ankreuzen. Die Kapitalertragsteuer, die von einer inländischen auszahlenden Stelle (z. B. Kreditinstitut) einbehalten worden ist, entnehmen Sie bitte der Steuerbescheinigung, die von dieser auf Verlangen ausgestellt wird. In diesem Fall ist es ausreichend, nur die Kapitalertragsteuer in Zeile 49 und den Solidaritätszuschlag in Zeile 50 einzutragen.

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        #4
        AW: Belege für Kirchensteuerabzug

        Für die Banken gab es schon immer die Regel, dass sie die Steuerbescheinigung nur auf Antrag ausstellen mussten. Lediglich die Bescheinigung nach § 24c EStG, die es bis zum Jahr 2008 gab, musste die Bank automatisch erteilen.

        In der Praxis handhabt das somit jede Bank unterschiedlich: Bank A rückt sie automatisch heraus, bei Bank B muss man das beantragen (ggf. jährlich neu oder auch quasi als Dauerantrag) und bei Bank C muss man hinrennen, damit diese dann Ihnen die Bescheinigung am Schalter ausdruckt und in die Pfote drückt.

        Ein anderes Thema ist dann die Frage, WANN mit der Bescheinigung zu rechnen ist. In der Vergangenheit war das schon sehr differenziert, d.h. Bank A kam schon ca. in der zweiten Januarwoche zu Potte, Bank B ggf. erst im April oder Mai. Da ab 2009 nun die Abgeltungssteuer neu eingeführt wurde und die Muster der Steuerbescheinigungen durch das Bundesfinanzministerium erst im Dezember 2009 bekannt gemacht wurden, dürfte es diesmal m.E. eher länger als kürzer dauern. Ob es dann noch Unterschiede gibt zwischen Einfachfällen mit lediglich Zinsen aus Sparkonten oder Kompliziertfällen mit Investmentfonds o.ä., weiß ich nicht.

        Lange Rede, kurzer Sinn: Fragen sie den Banker Ihres Vertrauens, der möglichst auch von Ihrer Anlagebank kommen sollte ;-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Belege für Kirchensteuerabzug

          Danke für Eure Antworten! Ich habe vorsichtshalber mal die Steuerbescheinigung von der Bank angefordert. Bin gespannt, wie lange das jetzt dauert. Eigentlich ärgerlich, weil ich diesmal eine Steuererstattung zu erwarten habe.

          Meine Banken hatten die Jahresbescheinigungen erfreulicher Weise bisher immer unaufgefordert geschickt. Allerdings gab es da zeitlich schon erhebliche Unterschiede.

          Dass das BMF sich erst Ende Dezember 2009 darüber ausgelassen hat, wie die Bescheinigungen nun aussehen sollen, ist schon ziemlich blamabel.

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