Hallo und guten Tag. Ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Ich habe meine Banken angewiesen, die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungssteuer einzubehalten. Das hat bis auf eine Ausnahme auch geklappt. Da ich nun der Kirche ihren Anteil nicht vorenthalten möchte, will ich die Erträge, auf die keine Kirchensteuer abgeführt wurde, in Zeile 7 der Anlage KAP und die dafür bereits einbehaltene Steuer und den Soli in die Zeilen 49 und 50 einsetzen.
Die Frage ist jetzt: Muss ich diese Angaben, die ich ja den entsprechenden Kontoauszügen entnehmen kann, durch eine Steuerbescheinigung der Bank belegen (die ich aber bisher nicht erhalten habe), oder genügt der bloße Zahleneintrag?
Zusatzfrage: Versenden die Banken die Steuerbescheinigungen eigentlich weiterhin automatisch, oder muss man diese erst umständlich anfordern? Wer hat hier schon Erfahrungen?
Ich habe meine Banken angewiesen, die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungssteuer einzubehalten. Das hat bis auf eine Ausnahme auch geklappt. Da ich nun der Kirche ihren Anteil nicht vorenthalten möchte, will ich die Erträge, auf die keine Kirchensteuer abgeführt wurde, in Zeile 7 der Anlage KAP und die dafür bereits einbehaltene Steuer und den Soli in die Zeilen 49 und 50 einsetzen.
Die Frage ist jetzt: Muss ich diese Angaben, die ich ja den entsprechenden Kontoauszügen entnehmen kann, durch eine Steuerbescheinigung der Bank belegen (die ich aber bisher nicht erhalten habe), oder genügt der bloße Zahleneintrag?
Zusatzfrage: Versenden die Banken die Steuerbescheinigungen eigentlich weiterhin automatisch, oder muss man diese erst umständlich anfordern? Wer hat hier schon Erfahrungen?
Kommentar