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    Anlage UR

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade die Umsatzsteuererklärung 2012 als Mediengestalter.
    Ich liege als Kleinunternehmer unter der Bemessungsgrenze und nehme §19 Abs 1 (Umstazsteuerbefreiung) war.

    Nun ist meine Frage, ob ich die Anlage UR ausfüllen muss, und wenn ja, wo ich dort Angaben machen muss.

    Es würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
    Viele Grüße!

    #2
    AW: Anlage UR

    Welche Zeile käme denn da für Dich in Frage? Hast Du eine USt-ID-Nummer?

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      #3
      AW: Anlage UR

      Hallo "Elefant",

      nein, keine Ust-Nr.
      Ich glaube es hat sich eh erledigt, da ich keinerlei Auslandsgeschäfte getätigt habe?!

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        #4
        AW: Anlage UR

        Dann nur die erste Seite der Jahreserklärung (und notfalls eine Null auf der vierten ...)

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