Hallo zusammen,
ich mache gerade die Umsatzsteuererklärung 2012 als Mediengestalter.
Ich liege als Kleinunternehmer unter der Bemessungsgrenze und nehme §19 Abs 1 (Umstazsteuerbefreiung) war.
Nun ist meine Frage, ob ich die Anlage UR ausfüllen muss, und wenn ja, wo ich dort Angaben machen muss.
Es würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Viele Grüße!
ich mache gerade die Umsatzsteuererklärung 2012 als Mediengestalter.
Ich liege als Kleinunternehmer unter der Bemessungsgrenze und nehme §19 Abs 1 (Umstazsteuerbefreiung) war.
Nun ist meine Frage, ob ich die Anlage UR ausfüllen muss, und wenn ja, wo ich dort Angaben machen muss.
Es würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Viele Grüße!
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