Ehemann und Ehefrau haben "Zusammenveranlagung" angegeben. Ehemann ist beruftstätig. Ehefrau ist Hausfrau. Ehefrau hat eine Wohnung in die Ehe gebracht für die Anlage V ausfgefüllt wird. In Zeile 23 kann die Zuordnung jedoch nur für den Ehemann erfolgen. Warum kann man nicht bei Ehefrau in diesem Fall 100% eintragen? Was wäre der Unterschied in der Berechnung? Freue mich auf jede Rückmeldung. Danke golfesel
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V - Steuerpflichtiger (Ehemann/Ehefrau)
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