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Anlage V - Steuerpflichtiger (Ehemann/Ehefrau)

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    Anlage V - Steuerpflichtiger (Ehemann/Ehefrau)

    Ehemann und Ehefrau haben "Zusammenveranlagung" angegeben. Ehemann ist beruftstätig. Ehefrau ist Hausfrau. Ehefrau hat eine Wohnung in die Ehe gebracht für die Anlage V ausfgefüllt wird. In Zeile 23 kann die Zuordnung jedoch nur für den Ehemann erfolgen. Warum kann man nicht bei Ehefrau in diesem Fall 100% eintragen? Was wäre der Unterschied in der Berechnung? Freue mich auf jede Rückmeldung. Danke golfesel

    #2
    AW: Anlage V - Steuerpflichtiger (Ehemann/Ehefrau)

    Probier mal beim Ehemann 0 einzutragen und bei der Ehefrau den Rest.
    Mfg

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      #3
      AW: Anlage V - Steuerpflichtiger (Ehemann/Ehefrau)

      Tragen Sie beim Ehemann in Zeile 23 0 Prozent ein dann werden der Ehefrau 100 Prozent zugewiesen.

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        #4
        AW: Anlage V - Steuerpflichtiger (Ehemann/Ehefrau)

        Danke !! Hat geklappt.

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