Hallo,
laut des oben genannten Paragrafen wird der Krankenversicherungsbeitrag um 4% bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern gekürzt (Sonstige Vorsorgeaufwendungen). Die Steuerberechnung im Elsterformular zeigt aber einen kleineren Kürzungsbetrag als 4% an.
Von einer Webseite, wo ein ähnliches Problem geschildert wurde (leider ohne einer zufriedenstellenden Antwort), habe ich folgendes Beispiel rauskopiert:
............................
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen.... 8.094
davon 70%............................... 5.666
abzüglich Arbeitgeberanteil zur RV...... -4.047
verbleiben.............................. 1.619 1.619
Beiträge zur Krankenversicherung
inklusive etwaiger Zusatzbeiträge....... 3.213
ab Kürzungsbetrag nach
§10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG -116
verbleiben.............................. 3.097
Beiträge zur Pflegeversicherung......... 499
Summe der Beiträge nach §10 Abs. 1 Nr. 3 3.596
ab Beitragsrückerstattung............... -290
verbleiben.............................. 3.306 3.306
Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufw........... 4.925 -4.925
..................................
In diesem Beispiel haben wir:
Krankenversicherungbeiträge: 3.213
Kürzung: -116
4% von 3.213 sind aber 128 EUR.
Wie werden die 116 EUR berechnet?
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen...
Gruß
moona
laut des oben genannten Paragrafen wird der Krankenversicherungsbeitrag um 4% bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern gekürzt (Sonstige Vorsorgeaufwendungen). Die Steuerberechnung im Elsterformular zeigt aber einen kleineren Kürzungsbetrag als 4% an.
Von einer Webseite, wo ein ähnliches Problem geschildert wurde (leider ohne einer zufriedenstellenden Antwort), habe ich folgendes Beispiel rauskopiert:
............................
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen.... 8.094
davon 70%............................... 5.666
abzüglich Arbeitgeberanteil zur RV...... -4.047
verbleiben.............................. 1.619 1.619
Beiträge zur Krankenversicherung
inklusive etwaiger Zusatzbeiträge....... 3.213
ab Kürzungsbetrag nach
§10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG -116
verbleiben.............................. 3.097
Beiträge zur Pflegeversicherung......... 499
Summe der Beiträge nach §10 Abs. 1 Nr. 3 3.596
ab Beitragsrückerstattung............... -290
verbleiben.............................. 3.306 3.306
Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufw........... 4.925 -4.925
..................................
In diesem Beispiel haben wir:
Krankenversicherungbeiträge: 3.213
Kürzung: -116
4% von 3.213 sind aber 128 EUR.
Wie werden die 116 EUR berechnet?
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen...
Gruß
moona
Kommentar