Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

    Hallo,

    ich habe vom FA für das Jahr 2011 eine Feststellung für den Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) erhalten. Diese Verluste möchte ich nun mit meinem 2012er Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnen, also eigentlich ganz einfach?

    Wo muß hierfür auf der Steuererklärung was eingetragen werden?

    Ich habe auf dem Mantelbogen Seite 4 Zeile 92 den Punkt "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG / Spendenvortrag nach §10 EStG zum 31.12.2011 festgestellt für" gefunden.

    Im KAP Formular Zeile 60 heißt es: Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach § 23 EStG nach der bis zum 31.12.08 geltenden Rechtslage. Hier kann ich jedoch nur eine "1" für "ja" und keinen Betrag eintragen.

    Sind diese beiden Stellen in der Steuererklärung bei Verlustverrechnungen von Aktienveräußerungen auszufüllen oder nur eine? Wo kann ich einen Verlustvortrag als Betrag eintragen?

    Vielen Dank,
    Charles

    #2
    AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

    Sie müssen in KAP nur die Zeile 60 ankreuzen. Das FA kennt die Höhe des Verlustvortrages und nimmt dann die Verrechnung automatisch vor. Den Verlustvortrag selbst können Sie nicht eintragen.
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

      Vielen Dank!

      Rein interessehalber: für welche Fälle ist dann der Verlustvortrag der Zeile 92 auf dem Mantelbogen vorgesehen?

      Kommentar


        #4
        AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

        Dort handelt es sich mE. eher um Verluste aus Einkunftsarten, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (im Gegensatz zu Kapitalerträgen, die idR der pauschalen Abgeltungsteuer unterliegen).
        mfg. - Kent

        Kommentar


          #5
          AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

          Jetzt muß ich leider doch noch einmal nachfragen. Meine Verlustvortrag stammt ausschließlich aus dem Steuerjahr 2011. An anderer Stelle hat man mir über die Zeile 60 geschrieben:

          "Die Zeile 60 betrifft nur Verluste, die für Jahre vor 2009 festgestellt wurden und letztmalig für 2013 mit (Kapital-)Veräußerungsgewinnen verrechnet werden können."

          Das würde bedeuten, das ich die Verlustvortragverrechnung nirgendwo angebe und die Feststellung des Verlustvortrags für das Steuerjahr 2011 einfach der Steuererklärung für Steuerjahr 2012 als Formular mitgebe.

          Kommentar


            #6
            AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

            Hallo,

            die Verrechnung von Neuverlusten* muss nicht beantragt werden, es müssen nur entsprechende Gewinne erklärt werden.

            *Neuverluste sind durch Wertpapiere entstanden, die nach 2008 geKAUFT wurden

            Die Zeile 92 im Hauptvordruck kann aber trotzdem angekreuzt werden, schaden kann es nicht.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              Alt Aktien-Verlustvortrag, Gewinn und Verlust in 2013

              Hallo,
              ich habe Alterverluste von 20.000
              Ich habe jetzt bei einer Bank A 27.000 +
              und bei einer anderen Bank B 10.000 -

              Die +27000 von A bekomme ich bescheinigt
              Wenn ich mir die -10.000 von B bescheinigen lasse, kann ich davon -7000 in 2013 verwenden (also die alten völlig aufbrauchen ) und -3000 mit nach 2014 nehmen?

              MfG & Besten Dank

              Kommentar


                #8
                AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

                Hallo meier69,

                ja, Altverluste sind vorrangig vor Neuverlusten.

                Ich würde aber prüfen, ob nicht das Stehenlassen der Verluste besser wäre, denn sonst geht der Sparer-Pauschbetrag verloren.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  Danke und Nachfrage ..

                  Das mit dem Freibetrag hatte ich auch vor, auf jeden Fall kann ich die Aktien-Neu-Verluste aus 2013 flexibel auf 2013, 2014, 2015 verteilen?!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Danke und Nachfrage ..

                    Zitat von meier69 Beitrag anzeigen
                    Das mit dem Freibetrag hatte ich auch vor, auf jeden Fall kann ich die Aktien-Neu-Verluste aus 2013 flexibel auf 2013, 2014, 2015 verteilen?!
                    Flexibel verteilen geht nicht.

                    Entweder es wird keine Verlustbescheinigung beantragt, dann werden 27000 Gewinn von Bank A erklärt, 20000 Altverluste abgezogen, bleiben 7000, und auf das, was über die 801 Freibetrag hinaus geht, fallen Steuern an. Die 10000 Verlust bleiben bei Bank B stehen und werden dort mit künftigen Gewinnen verrechnet (oder auf Antrag in einem späteren Jahr bescheinigt).

                    Oder es wird die Verlustbescheinigung beantragt, Bank B nullt den Verlustverrechnungstopf. Dann bleiben in der Steuererklärung 27000 minus 20000 Altverluste minus 10000 Euro bescheinigte Verluste, insgesamt 3000 Euro Verlust, die das FA feststellt und bei zukünftigen Steuererklärungen verrechnet. Der Freibetrag für dieses Jahr verfällt ungenutzt, denn es gab ja keine positiven Erträge.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

                      Hallo meier69,

                      >>>Das mit dem Freibetrag hatte ich auch vor

                      Ich weiß jetzt nicht sicher, ob du mich richtig verstanden hast (Freibetrag ist auch nicht gleich Sparer-Pauschbetrag, das hat nur miteinander zu tun).

                      EDIT: Ich war davon ausgegangen, dass mit Freibetrag der Freistellungsauftrag gemeint ist.

                      In meiner Anmerkung ging es mir um das Beantragen der Verlustbescheinigung (das was bis zum 15.12. erfolgt sein muss - diese Jahr bis zum 13.12. - und diese Frist/Aktion ist ENDGÜLTIG, später kann man so oder so nichts mehr ändern).
                      Wenn eine solche Bescheinigung vorliegt, dann MUSS sie in/mit der entsprechenden Steuererklärung eingereicht werden (zu Hause liegen lassen geht nicht), und dadurch verfällt manchmal der Sparer-Pauschbetrag; der Sparer-Pauschbetrag steht noch weiter hinten, vorher werden ALLE Verluste verrechnet.


                      >>>auf jeden Fall kann ich die Aktien-Neu-Verluste aus 2013 flexibel auf 2013, 2014, 2015 verteilen?!

                      Nein, nicht flexibel, sondern laufend mit den erklärten Erträgen.
                      Ich rate daher in der Regel dazu, die Verluste bei einer Bank stehen zu lassen (ich möchte sie mal "Verlustebank" nennen).
                      Wenn dann etwa 2014 ein Wertpapier mit Gewinn verkauft werden soll und man das gerne mit dem Neuverlust verrechnet haben möchte, dann überträgt* man diese eine Wertpapierposition zu der Verlustebank und verkauft dort (oder Anleihen/Zertifikate läßt man einfach dort auslaufen). Wenn man hingegen nicht mit den Neuverlusten verrechnen will, etwa weil noch Freibetrag übrig ist, dann verkauft man halt direkt ohne Übertrag. Das nenne ich flexibel.

                      *das geht mit einem Depotübertrag (ist quasi eine Wertpapier-Überweisung), und kostet bei den meisten Banken noch nicht einmal etwas (oder sogar bei allen?)

                      Noch ein Hinweis zu der Verlustebank: Es müssen wirklich unterschiedliche Banken sein, ein Zweitdepot bei der selben Bank, wie es im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer vielfach angeboten wurde, reicht nicht. Vorsicht auch bei reinen Brokern, die über eine andere Bank abrechnen (etwa flatex), auch die Abrechnungsbank im Hintergrund darf nicht die selbe sein.

                      Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 06.12.2013, 12:23.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        2 mal 801 Freibetrag

                        Schade, da war der Fiskus früher flexibler. Mann konnte sein Ergebnis da immer sehr genau einstellen, wenn es entsprechende Verluste gab.

                        Ich habe dann also 0 € Ertrag aus Aktien und die restlichen Miesen gehen mit nach 2014.

                        Den Topf "Sonstiges" Zinsen, Dividende, ... gibt es ja auch noch und der ist positiv. Somit würde der Freibetrag dann hier verwendet?!

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

                          Hallo,

                          >>>Schade, da war der Fiskus früher flexibler. Mann konnte sein Ergebnis da immer sehr genau einstellen, wenn es entsprechende Verluste gab.

                          Nee, sorry, aber das ging auch früher nur mit Tricks. Einzig beim VerlustRÜCKtrag hatte man die Wahl, ob man das wollte oder nicht, aber auch nur für ein Jahr.


                          >>>Den Topf "Sonstiges" Zinsen, Dividende, ... gibt es ja auch noch und der ist positiv.

                          Aber auch der könnte noch verrechnungsfähige Gewinne für die Altverlustverrechnung enthalten, ist dir das klar? (nicht dass dann doch nichts mehr für den Sparer-Pauschbetrag übrig bleibt)
                          In den "Sonstige"-Topf kommt nämlich alles außer Aktien, und am Ende wandern überschüssige Aktiengewinne, so es denn welche gibt, auch noch dorthin (das kann so manche Überaschung geben, etwa wenn man die schönen Aktiengewinne für die Altverluste nutzen wollte, aber die Praktikeranleihen im Sonstiges-Topf vergessen hat).
                          Mal eine Auflistung der Erträge aus dem "Sonstiges"-Topf, die in KAP Zeile 8 landen (Zeile 8 ist der für die Altverlustverrechnung relevante Betrag):
                          - Kursgewinne aus Anleihen
                          - vereinnahmte Stückzinsen beim Verkauf von Anleihen
                          - Kursgewinne aus Zertifikaten
                          - Kursgewinne aus Optionsscheinen
                          - Kursgewinne aus Fonds (und zwar auch Aktienfonds)
                          ...

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

                            Hallo,

                            zum Thema hätte ich auch eine Frage. Lt. Bescheid vom 17.12.2012 habe ich für das Jahr 2008 einen Verlustvortrag. Die Bescheide für die Jahre 2008 ff sind aber schon ergangen. Was ist zu tun? Das Finanzamt hatte ja zum Zeitpunkt meiner STE 2008 ff noch keinen Verlustvortrag. Wie kann und wo muss ich im Mantelbogen den Verlustvortrag beantragen, damit der Verlustvortrag anerkannt wird. Es handelt sich nicht um Verluste aus KAP.
                            Danke für die Unterstützung :-)

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

                              Soweit der Verlust nicht nach 2007 zurückgetragen wurde, wäre er als erstes im Steuerbescheid 2009 zu berücksichtigen. Dann 2010 usw. Frag das FA, wieso das nicht gemacht wurde. Erst wenn zum 31.12.2012 was übrig bleibt, spielt das für die Erklärung 2013 eine Rolle.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X