Hallo,
ich habe vom FA für das Jahr 2011 eine Feststellung für den Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) erhalten. Diese Verluste möchte ich nun mit meinem 2012er Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnen, also eigentlich ganz einfach?
Wo muß hierfür auf der Steuererklärung was eingetragen werden?
Ich habe auf dem Mantelbogen Seite 4 Zeile 92 den Punkt "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG / Spendenvortrag nach §10 EStG zum 31.12.2011 festgestellt für" gefunden.
Im KAP Formular Zeile 60 heißt es: Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach § 23 EStG nach der bis zum 31.12.08 geltenden Rechtslage. Hier kann ich jedoch nur eine "1" für "ja" und keinen Betrag eintragen.
Sind diese beiden Stellen in der Steuererklärung bei Verlustverrechnungen von Aktienveräußerungen auszufüllen oder nur eine? Wo kann ich einen Verlustvortrag als Betrag eintragen?
Vielen Dank,
Charles
ich habe vom FA für das Jahr 2011 eine Feststellung für den Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) erhalten. Diese Verluste möchte ich nun mit meinem 2012er Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnen, also eigentlich ganz einfach?
Wo muß hierfür auf der Steuererklärung was eingetragen werden?
Ich habe auf dem Mantelbogen Seite 4 Zeile 92 den Punkt "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG / Spendenvortrag nach §10 EStG zum 31.12.2011 festgestellt für" gefunden.
Im KAP Formular Zeile 60 heißt es: Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach § 23 EStG nach der bis zum 31.12.08 geltenden Rechtslage. Hier kann ich jedoch nur eine "1" für "ja" und keinen Betrag eintragen.
Sind diese beiden Stellen in der Steuererklärung bei Verlustverrechnungen von Aktienveräußerungen auszufüllen oder nur eine? Wo kann ich einen Verlustvortrag als Betrag eintragen?
Vielen Dank,
Charles
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