Hallo,
ich war im Jahr 2011 Studentin und hatte kein RV-pflichtiges Einkommen.
In meinen Riester-Vertrag habe ich trotzdem eingezahlt.
Da mir jedoch keine Zulage für 2011 zusteht, frage ich mich gerade, ob ich die Anlage AV ausfüllen muss.
Steuern habe ich nur auf Kapitalerträge gezahlt - daher die Steuererklärung .
Freue mich auf Tipps bzgl. der Notwendigkeit der Anlage AV.
Was kreuze ich im Falle des Ausfüllens bzgl. unmittelbar/mittelbar begünstigt an?
ich war im Jahr 2011 Studentin und hatte kein RV-pflichtiges Einkommen.
In meinen Riester-Vertrag habe ich trotzdem eingezahlt.
Da mir jedoch keine Zulage für 2011 zusteht, frage ich mich gerade, ob ich die Anlage AV ausfüllen muss.
Steuern habe ich nur auf Kapitalerträge gezahlt - daher die Steuererklärung .
Freue mich auf Tipps bzgl. der Notwendigkeit der Anlage AV.
Was kreuze ich im Falle des Ausfüllens bzgl. unmittelbar/mittelbar begünstigt an?
Kommentar