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Steuererklärung 2012: Kein RV-pflichtiges Einkommen 2011, Studentin, Anlage AV

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    Steuererklärung 2012: Kein RV-pflichtiges Einkommen 2011, Studentin, Anlage AV

    Hallo,

    ich war im Jahr 2011 Studentin und hatte kein RV-pflichtiges Einkommen.
    In meinen Riester-Vertrag habe ich trotzdem eingezahlt.
    Da mir jedoch keine Zulage für 2011 zusteht, frage ich mich gerade, ob ich die Anlage AV ausfüllen muss.

    Steuern habe ich nur auf Kapitalerträge gezahlt - daher die Steuererklärung .

    Freue mich auf Tipps bzgl. der Notwendigkeit der Anlage AV.
    Was kreuze ich im Falle des Ausfüllens bzgl. unmittelbar/mittelbar begünstigt an?

    #2
    AW: Steuererklärung 2012: Kein RV-pflichtiges Einkommen 2011, Studentin, Anlage AV

    Kleiner Zirkelschluss: Wenn Du Single bist und Dir die zulage vermeintlich zusteht, kann das nur stimmen, wenn Du UNmittelbar begünstigt bist.

    Zur Frage, ob Du UNmittelbar oder mittelbar begünstigt bist, hilft die ausführliche Eingabehilfe gut weiter. Da ich vermute, dass Du als Studentin gerade noch nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig warst, habe ich meine Zweifel, ob Dir die Zulage wirklich zusteht und damit auch, ob Du Dir die Anlage AV sparen MUSST. Ob bei Dir eine Besonderheit besteht, die bei Dir ausnahmsweise doch zur gesetzlichen RV-Pflicht führt, kann hier Niemand einschätzen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Steuererklärung 2012: Kein RV-pflichtiges Einkommen 2011, Studentin, Anlage AV

      Wobei es ausweislich der Überschrift um die Steuer 2012 geht.
      Und dafür, das scheint mir der Denkfehler in der Frage zu sein, ist es unerheblich, ob man 2011 begünstigt war und Anspruch auf die Zulage hatte.

      Solange man 2012 mindestens einen Tag begünstigt war, z.B. durch eine rentenversicherungspflichtige Arbeit, ist alles in Butter, auch wenn das RV-pflichtige Einkommen 0 war (und es somit reichte, den Mindestbeitrag in den Vertrag einzuzahlen, um Anspruch auf die volle Zulage zu haben).

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        #4
        AW: Steuererklärung 2012: Kein RV-pflichtiges Einkommen 2011, Studentin, Anlage AV

        bobobaer hat Recht, habe ich übersehen, auch wenn er mit der noch nicht bewiesenen Unterstellung arbeitet, dass Du in 2012 anders tätig warst als in 2011.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          AW: Steuererklärung 2012: Kein RV-pflichtiges Einkommen 2011, Studentin, Anlage AV

          Hallo,

          danke für die Antworten!
          Ich habe weder 2011 noch 2012 rentenversicherungspflichtig gearbeitet. Daher bin ich nicht zulageberechtigt. Mir war nur nicht klar, ob ich trotzdem die Anlage AV ausfüllen muss, also ob bzgl. der Anlage AV um die Zulage oder um Einzahlungen in den Riester-Vertrag geht.

          Aber wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, darf man die Anlage nur ausfüllen, wenn man im Jahr für das die Steuererklärung angefertigt wird RV-pflichtig gearbeitet hat, also zulageberechtigt ist, oder?

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            #6
            AW: Steuererklärung 2012: Kein RV-pflichtiges Einkommen 2011, Studentin, Anlage AV

            Jep, ebenfalls macht es in den Nichtberechtigungsjahren auch keinen Sinn einen Zulagenantrag zu stellen.

            Die Abgabe der Anlage AV stellt einen ANTRAG dar. Wenn Du die Voraussetzungen dafür nicht erfüllst, solltest Du ihn auch nicht stellen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Steuererklärung 2012: Kein RV-pflichtiges Einkommen 2011, Studentin, Anlage AV

              Was genau beantrage ich denn mit der Anlage AV?
              Wohl nicht, dass ich die eingezahlten Beiträge von der Steuer absetzen möchte - dann hätte ich die Anlage ja auch für 2012 ausfüllen können...

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                #8
                AW: Steuererklärung 2012: Kein RV-pflichtiges Einkommen 2011, Studentin, Anlage AV

                Zitat von Keks1987 Beitrag anzeigen
                Was genau beantrage ich denn mit der Anlage AV?
                Wohl nicht, dass ich die eingezahlten Beiträge von der Steuer absetzen möchte - dann hätte ich die Anlage ja auch für 2012 ausfüllen können...
                Man beantragt mit der Anlage AV den Sonderausgabenabzug der Riesterbeiträge, was denn sonst? Nur setzt dieser Antrag voraus, dass man angibt, dass und wie man begünstigt ist, die Steuer ist nunmal kein Wunschkonzert.

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                  #9
                  AW: Steuererklärung 2012: Kein RV-pflichtiges Einkommen 2011, Studentin, Anlage AV

                  Okay - Dankeschön.

                  Man kann also eingezahlte Beiträge nur geltend machen, wenn man zulageberechtigt war im Jahr für das die Steuererklärung angefertigt wird. Naja, für mich ist es wahrscheinlich eh irrelevant, da ich auch ohne Anlage AV vermutlich alle gezahlten Steuern zurückbekomme.

                  Danke auf jeden Fall für die Erklärungen!

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                    #10
                    AW: Steuererklärung 2012: Kein RV-pflichtiges Einkommen 2011, Studentin, Anlage AV

                    Oh Mann ääh Frau !

                    Dann prüfe halt mal, ob das für Dich relevant ist. Die andere Sache ist ja die, wenn Du wahrheitsgemäß eintragen möchtest: Wie Du festgestellt hast, bist Du wohl nicht UNmittelbar begünstigt, sondern gar nicht, allerhöchstens mittelbar. Gar nicht begünstigt kannst Du aber gar nicht eintragen (ausprobieren !!!), da ja logischerweise ein Kreuz gefordert wird. Und wenn Du "mittelbar" ankreuzt, wird das Programm auch meckern (ausprobieren !!!), so dass Du gar nicht anders können wirst als die Anlage draußen zu lassen.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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