Guten Tag,
ich versuche derzeit meine Steuererklärung für 2012 zu machen und habe die ersten Monate als Studentische Hilfskraft gearbeitet (Minijob).
Dabei wurde auf Lohnsteuerkarte abgerechnet und ich bekam am Ende meiner Arbeitszeit den Ausdruck der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zugesandt.
Ich habe nun alle darauf enthaltenen Werte in die Anlage N des Elsterformulars eingefügt. Jedoch schlägt nun die Plausibilitätsprüfung fehl, da auf dem Ausdruck lediglich Zeilen 3, 22a und 23a ausgefüllt sind, das Programm aber anscheinend auch Zeile 4 und 5 als Erforderlich ansieht.
Stimmt etwas mit meiner Lohnsteuerbescheinigung nicht oder bediene ich das Programm falsch?
ich versuche derzeit meine Steuererklärung für 2012 zu machen und habe die ersten Monate als Studentische Hilfskraft gearbeitet (Minijob).
Dabei wurde auf Lohnsteuerkarte abgerechnet und ich bekam am Ende meiner Arbeitszeit den Ausdruck der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zugesandt.
Ich habe nun alle darauf enthaltenen Werte in die Anlage N des Elsterformulars eingefügt. Jedoch schlägt nun die Plausibilitätsprüfung fehl, da auf dem Ausdruck lediglich Zeilen 3, 22a und 23a ausgefüllt sind, das Programm aber anscheinend auch Zeile 4 und 5 als Erforderlich ansieht.
Stimmt etwas mit meiner Lohnsteuerbescheinigung nicht oder bediene ich das Programm falsch?
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