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Fahrtkosten zur Uni

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    Fahrtkosten zur Uni

    Hallo zusammen,

    ich bin Student im Erststudium und erstelle grade meine Lohnsteuererklärung 2010+ 2011, da ich in beiden Jahren als Werkstudent gearbeitet habe.

    Ich hätte da folgenden Sachverhalt und Frage, vielleicht kann mir bitte einer weiterhelfen.

    Im März 2010 und zwischen Oktober 2010 und Dezember 2010 (insgesamt 4 Monate) bin ich zur Uni gependelt, da ich keine Wohnung vor Ort hatte.

    Kann ich hier den einfachen Weg (90 km) oder den ganzen Weg (180 km) ansetzten. Es gab hier wohl ein Richterspruch vom BFH (Urteil vom 9.2.2012, VI R 44/10), das für Studenten eigentlich der komplette Weg gilt, ist dies noch aktuell?

    Meine zweite Frage wäre, trage ich diese Fahrtkosten zur Uni im Hauptbogen unter Zeile 47 ein (Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der stpfl. Person) oder als Werbungskosten im Anlagebogen N unter Zeile 45 (Fortbildungskosten)?

    Danke vorab für eure Hilfe!

    Grüße Milo

    #2
    AW: Fahrtkosten zur Uni

    Hallo,

    zu 1 Gesamten Weg
    zu 2 Hauptbogen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Fahrtkosten zur Uni

      Danke noch mal für die schnelle Hilfe!

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        #4
        AW: Fahrtkosten zur Uni

        Vielleicht noch eine Rückfrage, verlangt das Finanzamt hier eine Übersicht an welchen Tagen, also mit Datum, man an der Uni war?

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          #5
          AW: Fahrtkosten zur Uni

          Hallo,

          ich würde im Textfeld eingeben Anzahl Tage x km.
          Falls das FA eine Einzelaufstellung der Tage (kann ich mir nicht vorstellen) will,
          einfach nachreichen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Fahrtkosten zur Uni

            Nach meiner Erinnerung betraf das BFH-Urteil mit dem Ansatz der gesamten Kilometer ein Zweitstudium.

            Ob das bei einem Erststudium auch gilt, weiß ich nicht sicher.

            mfg
            Charlie24
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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