Hallo zusammen,
ich bin Student im Erststudium und erstelle grade meine Lohnsteuererklärung 2010+ 2011, da ich in beiden Jahren als Werkstudent gearbeitet habe.
Ich hätte da folgenden Sachverhalt und Frage, vielleicht kann mir bitte einer weiterhelfen.
Im März 2010 und zwischen Oktober 2010 und Dezember 2010 (insgesamt 4 Monate) bin ich zur Uni gependelt, da ich keine Wohnung vor Ort hatte.
Kann ich hier den einfachen Weg (90 km) oder den ganzen Weg (180 km) ansetzten. Es gab hier wohl ein Richterspruch vom BFH (Urteil vom 9.2.2012, VI R 44/10), das für Studenten eigentlich der komplette Weg gilt, ist dies noch aktuell?
Meine zweite Frage wäre, trage ich diese Fahrtkosten zur Uni im Hauptbogen unter Zeile 47 ein (Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der stpfl. Person) oder als Werbungskosten im Anlagebogen N unter Zeile 45 (Fortbildungskosten)?
Danke vorab für eure Hilfe!
Grüße Milo
ich bin Student im Erststudium und erstelle grade meine Lohnsteuererklärung 2010+ 2011, da ich in beiden Jahren als Werkstudent gearbeitet habe.
Ich hätte da folgenden Sachverhalt und Frage, vielleicht kann mir bitte einer weiterhelfen.
Im März 2010 und zwischen Oktober 2010 und Dezember 2010 (insgesamt 4 Monate) bin ich zur Uni gependelt, da ich keine Wohnung vor Ort hatte.
Kann ich hier den einfachen Weg (90 km) oder den ganzen Weg (180 km) ansetzten. Es gab hier wohl ein Richterspruch vom BFH (Urteil vom 9.2.2012, VI R 44/10), das für Studenten eigentlich der komplette Weg gilt, ist dies noch aktuell?
Meine zweite Frage wäre, trage ich diese Fahrtkosten zur Uni im Hauptbogen unter Zeile 47 ein (Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der stpfl. Person) oder als Werbungskosten im Anlagebogen N unter Zeile 45 (Fortbildungskosten)?
Danke vorab für eure Hilfe!
Grüße Milo
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