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Jahres(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung (Punkt 15 der AV)

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    Jahres(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung (Punkt 15 der AV)

    Hallo,

    ich weiß, ich bin ein bißchen spät dran und habe mal eine Frage:
    Was gebe ich genau unter Punkt 15 der AV an?
    Bei der Anleitung steht, dass man die Angaben in der jeweiligen Rentenanpassungsmitteilung findet. Soweit so gut.

    Ich habe in meiner Rentenanpassungsmitteilung folgende Angaben:

    Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein Betrag X pro Monat (mit 12 multipliziert ergibt den Jahresbetrag, richtig?)

    Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente ist ein Betrag Y pro Monat

    Sollten Sie zur Regelaltersgrenze Beiträge wie im Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre bezahlt werden, bekämen Sie ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen von uns eine monatlich Rente von Betrag Z.

    Meines Erachtens müßte ich den Betrag X multipliziert mit 12 dort im Feld 15 eingeben, oder? Was mich nur etwas stutzig macht, ist der Begriff "Jahresbruttobetrag"...

    Vielen Dank für die richtige Antwort!!

    Gruß
    Speedy

    #2
    AW: Jahres(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung (Punkt 15 der AV)

    Hallo,

    Jahresbruttobeitrag = Rente ohne Abzüge für KV und PV

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Jahres(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung (Punkt 15 der AV)

      Zitat von Speedy1793 Beitrag anzeigen
      Was gebe ich genau unter Punkt 15 der AV an?
      Der Bruttobetrag der Rente, die du 2011 wegen voller Erwerbsminderung (mein Bedauern dazu) bezogen hast. Brutto ist hier analog zum Arbeitslohn gemeint, also vor Abzug des Eigenanteils zur Krankenversicherung, ohne Zuschüsse der Rentenversicherung zur KV (was den AG-Anteil bei Erwerbstätigen entspricht).

      Zitat von Speedy1793 Beitrag anzeigen
      Bei der Anleitung steht, dass man die Angaben in der jeweiligen Rentenanpassungsmitteilung findet. Soweit so gut.

      Ich habe in meiner Rentenanpassungsmitteilung folgende Angaben:

      Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein Betrag X pro Monat (mit 12 multipliziert ergibt den Jahresbetrag, richtig?)

      Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente ist ein Betrag Y pro Monat

      Sollten Sie zur Regelaltersgrenze Beiträge wie im Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre bezahlt werden, bekämen Sie ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen von uns eine monatlich Rente von Betrag Z.
      Das ist interessant, ich wusste noch gar nicht, dass die Mitteilungen, die Erwerbsunfähige bekommen, wörtlich genaus klingen wie die normalen Statusmitteilungen, die jeder Versicherte jährlich erhält, was es denn bekommen würde, wenn er jetzt erwerbsunfähig würde.

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        #4
        AW: Jahres(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung (Punkt 15 der AV)

        Vielen Dank erstmal für die Kommentare.

        @bobobaer
        äöhm, ich bin nicht erwerbsunfähig.. aber die wollen doch in der Einkommenssteuererklärung die Daten eben wissen für den Fall, wenn ich jetzt voll erwerbsunfähig wäre.. oder verstehe ich das falsch? Sprich ich muß das gar nicht ausfüllen unter Punkt 15?

        Hilfe, jetzt bin ich total verwirrt. Ich hasse diese Formulare, irgendwie verstehe ich manchmal echt nicht, was die von einem wollen.

        @Figul
        Ah, jetzt bin ich schlauer. Aber da die KV und PV-Abzüge ja nicht in der Mitteilung genannt sind, kann ich also den Betrag X direkt so übernehmen, richtig?

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          #5
          AW: Jahres(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung (Punkt 15 der AV)

          Zitat von Speedy1793 Beitrag anzeigen
          aber die wollen doch in der Einkommenssteuererklärung die Daten eben wissen für den Fall, wenn ich jetzt voll erwerbsunfähig wäre.
          Nein wollen sie nicht, dass interessiert sie für die Berechnung des Anspruchs der Riesterzulage einen feuchten Kehricht. Hingeben hätte jemand, der nicht rentenversicherungspflichtig arbeitet, trotzdem Anspruch auf Riesterförderung, wenn er voll erwerbsunfähig ist, und der trägt dort seine bezogene EU-Rente ein. Wer nicht erwerbsunfähig ist, hat in der Zeile nichts zu suchen.

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            #6
            AW: Jahres(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung (Punkt 15 der AV)

            @bobobaer

            DANKE für die Aufklärung!
            boa, bin ich doof

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