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Kosten Unterkunft doppelte Haushaltsführung

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    Kosten Unterkunft doppelte Haushaltsführung

    Hallo,

    folgendes Problem:

    Genau 3 Monate wird für 2012 die doppelte HF geltend gemacht, Voraussetzungen sind erfüllt.
    Die "Zweitwohnung" waren aber verschiedene Unterkünfte, natürlich auch mit unterschiedlichen Kosten.

    Der AG hat auf der LSt-Bescheinigung Beträge in Zeile 21, steuerfr. AG-Leistungen bei doppelter HF, angegeben.

    Die genauen Kosten der Unterkunft an sich können aber mangels Quittungen o.ä. nicht mehr nachgewiesen werden.

    Was hier machen? Gibt es Pauschalen die anerkannt werden?

    Und bedeuted diese doppelte HF das für 3 Tage der Woche Verpflegungsmehraufwendungen für Abwesenheit von 24h vom Wohnort geltend gemacht werden können? Und Montag und Freitag anteilig, da Hin- und Rückfahrt?

    Vielen Dank schonmal

    #2
    AW: Kosten Unterkunft doppelte Haushaltsführung

    Hallo,

    Sie können für Dienstag bis Donnerstag 24€ als Verpflegungsmehraufwand nehmen. Für Montag und Freitag können Sie 12 oder 6€ nehmen. Es kommt darauf an, wie lange Sie von zu Hause weg waren. Unter 8 Stunden sind es 6€, ab 14 Stunden 12€.

    Pauschalen sind mir nicht bekannt. Aber Ihrer Arbeitgeber hat Ihnen etwas erstattet. Auf welche Grundlage? In Ihre Steuererklärung geben alle Kosten der doppelten Haushaltsführung. Davon werden die Erstattungen des Arbeitgebers abgezogen.

    Tschüss

    adamk.

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      #3
      AW: Kosten Unterkunft doppelte Haushaltsführung

      Danke schonmal,

      gleich werd ich wahnsinnig...

      Die 3 Monate der "doppelten HF" sind gar keine, da der AN da noch bei den Eltern in der Wohnung gewohnt hat. (Ende 2011 ausgelernt, nur ein Zimmer in der elterlichen Whg. und auch keine Kosten an die Eltern erstattet oder so.)
      ALso fällt doch die doppelte HF aus, aber der AG gibt die Kostenerstattung so an. Und jetzt meckert das Programm, da keine doppelte HF angegeben wird, aber in der LSt-Bescheinigung halt die erstatteten Kosten auftauchen....

      Bitte nochmal um Hilfe....
      Danke!

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        #4
        AW: Kosten Unterkunft doppelte Haushaltsführung

        Hallo,

        @adamk.

        da ist dir ein Fehler unterlaufen. Das muss heißen:
        Über 8 Std - 14 Std 6 Euro.
        Unter 8 Std gibt es nichts zum Absetzen.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Kosten Unterkunft doppelte Haushaltsführung

          Hallo,

          danke an FIGUL für die Korrektur.

          Tschüss

          adamk.

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            #6
            AW: Kosten Unterkunft doppelte Haushaltsführung

            Also wenn ich jetzt in Zeile 79 der Anlage N die Erstattung des AG zur dopp. HF eingebe, verlangt Elster ja nähere Angaben zur dopp. HF.

            Da diese aber nicht vorlag, noch bei Eltern gewohnt, habe ich jetzt zwar Zeile 61 und 62 der Anlage N ausgefüllt ABER bei Zeile 63 NEIN angekreuzt.

            Außerdem habe ich jetzt alle Fahrten mit tats. km abgerechnet, da Auswärtstätigkeit, ebenso die Verpflegung.

            Ist das jetzt so korrekt oder verwirrt das? Oder verstehe ich irgendeinen Zusammenhang nicht? Kann ich hier auf die ELSTER-Berechnung vertrauen?

            Danke nochmals...

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