Hallo,
folgendes Problem:
Genau 3 Monate wird für 2012 die doppelte HF geltend gemacht, Voraussetzungen sind erfüllt.
Die "Zweitwohnung" waren aber verschiedene Unterkünfte, natürlich auch mit unterschiedlichen Kosten.
Der AG hat auf der LSt-Bescheinigung Beträge in Zeile 21, steuerfr. AG-Leistungen bei doppelter HF, angegeben.
Die genauen Kosten der Unterkunft an sich können aber mangels Quittungen o.ä. nicht mehr nachgewiesen werden.
Was hier machen? Gibt es Pauschalen die anerkannt werden?
Und bedeuted diese doppelte HF das für 3 Tage der Woche Verpflegungsmehraufwendungen für Abwesenheit von 24h vom Wohnort geltend gemacht werden können? Und Montag und Freitag anteilig, da Hin- und Rückfahrt?
Vielen Dank schonmal
folgendes Problem:
Genau 3 Monate wird für 2012 die doppelte HF geltend gemacht, Voraussetzungen sind erfüllt.
Die "Zweitwohnung" waren aber verschiedene Unterkünfte, natürlich auch mit unterschiedlichen Kosten.
Der AG hat auf der LSt-Bescheinigung Beträge in Zeile 21, steuerfr. AG-Leistungen bei doppelter HF, angegeben.
Die genauen Kosten der Unterkunft an sich können aber mangels Quittungen o.ä. nicht mehr nachgewiesen werden.
Was hier machen? Gibt es Pauschalen die anerkannt werden?
Und bedeuted diese doppelte HF das für 3 Tage der Woche Verpflegungsmehraufwendungen für Abwesenheit von 24h vom Wohnort geltend gemacht werden können? Und Montag und Freitag anteilig, da Hin- und Rückfahrt?
Vielen Dank schonmal
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