Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich hoffe, dass Ihr mit bei meiner Frage behilfich sein könnt, ohne dass ich den kostspieligen Weg zum Steuerberater aufsuchen muss.
Mein Arbeitgeber überlässt mir ein Firmenfahrzeug, was über die 1% Besteuerung in der Gehaltsabrechnung abgerechnet wird (Skoda Roomster, ca. 187€ pro Monat=1% Bruttolistenpreis). Zudem wird der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle versteuert (ca. 27€ = 0,03 % pro KM zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, was Entfernung von ca. 14,4 entspricht).
Für meinen Arbeitgeber habe ich seit 01.01.2012 des vergangenen Jahres (2012) einen Job in einer Tochtergesellschaft, die ca. 80 km von meiner Wohnung entfernt liegt, aufgenommen. Gleichzeitig hat sich aber der zu versteuernde Betrag zwischen Wohnung und Arbeitsstelle auf der Lohnabrechnung NICHT verändert, trotz der wesentlich weiteren Strecke.
Frage: Kann ich jetzt trotzdem die in 80 km Entfernung liegende Arbeitsstelle als regelmäßige Arbeitsstelle, was sie tatsächlich war, angeben und kann die entsprechenden Werbungskosten geltend machen?
ODER muss ich als Arbeitnehmer sogar damit rechnen, dass sich das Finanzamt die gezahlte Besteuerung der Wohnung-Arbeit-Strecke anschaut (ca. 27€), die ja sehr gering ist, und einen Vergleich mit den beantragten Werbungskosten erstellt und im Zweifel noch an mich als Arbeitnehmer herantritt, um die Ihrer Meinung nach zu geringe Besteuerung des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstelle einzuklagen und mich nachträglich zur Kasse bittet?
Was dahinter steck: Bin ich als Arbeitnehmer dafür verantwortlich, dass die Angaben auch bzgl. der korrekten KM-Versteuerung zwischen Wohnung und Arbeit stimmen (und entsprechend an mich Schadensersatzansprüche stellt) oder ist dafür allein mein Arbeitgeber verantwortlich, dass er den Wechsel des Arbeitsplatzes entsprechend in der jeweils aktuellen Gehaltsabrechnung angibt und berücksichtigt?
Ich bin natürlich bemüht, diese Möglichkeit der realtiv hohen Werbungskosten maximal auszuschöpfen, ohne mich dabei mit dem Finanzamt oder auch dem Arbeitgeber "anzulegen".
Ich hoffe, dass ich mein Vorhaben verständlich vorgebracht habe, auch wenn es im ersten Moment sehr schwierig erscheint und freue mich auf eure Erfahrungen und Ratschläge.
Vielen Dank vorab.
ich hoffe, dass Ihr mit bei meiner Frage behilfich sein könnt, ohne dass ich den kostspieligen Weg zum Steuerberater aufsuchen muss.
Mein Arbeitgeber überlässt mir ein Firmenfahrzeug, was über die 1% Besteuerung in der Gehaltsabrechnung abgerechnet wird (Skoda Roomster, ca. 187€ pro Monat=1% Bruttolistenpreis). Zudem wird der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle versteuert (ca. 27€ = 0,03 % pro KM zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, was Entfernung von ca. 14,4 entspricht).
Für meinen Arbeitgeber habe ich seit 01.01.2012 des vergangenen Jahres (2012) einen Job in einer Tochtergesellschaft, die ca. 80 km von meiner Wohnung entfernt liegt, aufgenommen. Gleichzeitig hat sich aber der zu versteuernde Betrag zwischen Wohnung und Arbeitsstelle auf der Lohnabrechnung NICHT verändert, trotz der wesentlich weiteren Strecke.
Frage: Kann ich jetzt trotzdem die in 80 km Entfernung liegende Arbeitsstelle als regelmäßige Arbeitsstelle, was sie tatsächlich war, angeben und kann die entsprechenden Werbungskosten geltend machen?
ODER muss ich als Arbeitnehmer sogar damit rechnen, dass sich das Finanzamt die gezahlte Besteuerung der Wohnung-Arbeit-Strecke anschaut (ca. 27€), die ja sehr gering ist, und einen Vergleich mit den beantragten Werbungskosten erstellt und im Zweifel noch an mich als Arbeitnehmer herantritt, um die Ihrer Meinung nach zu geringe Besteuerung des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstelle einzuklagen und mich nachträglich zur Kasse bittet?
Was dahinter steck: Bin ich als Arbeitnehmer dafür verantwortlich, dass die Angaben auch bzgl. der korrekten KM-Versteuerung zwischen Wohnung und Arbeit stimmen (und entsprechend an mich Schadensersatzansprüche stellt) oder ist dafür allein mein Arbeitgeber verantwortlich, dass er den Wechsel des Arbeitsplatzes entsprechend in der jeweils aktuellen Gehaltsabrechnung angibt und berücksichtigt?
Ich bin natürlich bemüht, diese Möglichkeit der realtiv hohen Werbungskosten maximal auszuschöpfen, ohne mich dabei mit dem Finanzamt oder auch dem Arbeitgeber "anzulegen".
Ich hoffe, dass ich mein Vorhaben verständlich vorgebracht habe, auch wenn es im ersten Moment sehr schwierig erscheint und freue mich auf eure Erfahrungen und Ratschläge.
Vielen Dank vorab.
Kommentar