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Besteuerung Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Sonderfall)

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    Besteuerung Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Sonderfall)

    Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    ich hoffe, dass Ihr mit bei meiner Frage behilfich sein könnt, ohne dass ich den kostspieligen Weg zum Steuerberater aufsuchen muss.

    Mein Arbeitgeber überlässt mir ein Firmenfahrzeug, was über die 1% Besteuerung in der Gehaltsabrechnung abgerechnet wird (Skoda Roomster, ca. 187€ pro Monat=1% Bruttolistenpreis). Zudem wird der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle versteuert (ca. 27€ = 0,03 % pro KM zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, was Entfernung von ca. 14,4 entspricht).

    Für meinen Arbeitgeber habe ich seit 01.01.2012 des vergangenen Jahres (2012) einen Job in einer Tochtergesellschaft, die ca. 80 km von meiner Wohnung entfernt liegt, aufgenommen. Gleichzeitig hat sich aber der zu versteuernde Betrag zwischen Wohnung und Arbeitsstelle auf der Lohnabrechnung NICHT verändert, trotz der wesentlich weiteren Strecke.

    Frage: Kann ich jetzt trotzdem die in 80 km Entfernung liegende Arbeitsstelle als regelmäßige Arbeitsstelle, was sie tatsächlich war, angeben und kann die entsprechenden Werbungskosten geltend machen?

    ODER muss ich als Arbeitnehmer sogar damit rechnen, dass sich das Finanzamt die gezahlte Besteuerung der Wohnung-Arbeit-Strecke anschaut (ca. 27€), die ja sehr gering ist, und einen Vergleich mit den beantragten Werbungskosten erstellt und im Zweifel noch an mich als Arbeitnehmer herantritt, um die Ihrer Meinung nach zu geringe Besteuerung des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstelle einzuklagen und mich nachträglich zur Kasse bittet?

    Was dahinter steck: Bin ich als Arbeitnehmer dafür verantwortlich, dass die Angaben auch bzgl. der korrekten KM-Versteuerung zwischen Wohnung und Arbeit stimmen (und entsprechend an mich Schadensersatzansprüche stellt) oder ist dafür allein mein Arbeitgeber verantwortlich, dass er den Wechsel des Arbeitsplatzes entsprechend in der jeweils aktuellen Gehaltsabrechnung angibt und berücksichtigt?

    Ich bin natürlich bemüht, diese Möglichkeit der realtiv hohen Werbungskosten maximal auszuschöpfen, ohne mich dabei mit dem Finanzamt oder auch dem Arbeitgeber "anzulegen".

    Ich hoffe, dass ich mein Vorhaben verständlich vorgebracht habe, auch wenn es im ersten Moment sehr schwierig erscheint und freue mich auf eure Erfahrungen und Ratschläge.

    Vielen Dank vorab.

    #2
    AW: Besteuerung Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Sonderfall)

    Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber die für die Berechnung des geldwerten Vorteils notwendigen Daten zu liefern - also kürzeste Entfernung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In Ihrer persönlichen Steuererklärung haben Sie entsprechend auch die aktuellen Entfernungskilometer anzugeben.

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      #3
      AW: Besteuerung Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Sonderfall)

      Hallo,

      bei Ihnen könnte sich eine steuerrechtliche Beratung wahrscheinlich auszahlen. Es gibt eine Reform des Reisekosten. Geben sie in ein Suchmaschine folgende Begriffe: ersten Tätigkeitsstätte und Firmenwagen.
      Ihren Fall sollte sich aber vielleicht ein Fachmann anschauen.

      Tschüss

      adamk.

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        #4
        AW: Besteuerung Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Sonderfall)

        Vielen Dank für eure Hinweise.

        Ich werde mich einmal tiefgehend steuerrechtlich beraten lassen und gleichzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, danach werde ich hier berichten, wie die Sache ausgegangen ist.

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          #5
          AW: Besteuerung Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Sonderfall)

          Zitat von adamk. Beitrag anzeigen
          Hallo,

          bei Ihnen könnte sich eine steuerrechtliche Beratung wahrscheinlich auszahlen. Es gibt eine Reform des Reisekosten. Geben sie in ein Suchmaschine folgende Begriffe: ersten Tätigkeitsstätte und Firmenwagen.
          Ihren Fall sollte sich aber vielleicht ein Fachmann anschauen.

          Tschüss

          adamk.
          Nur am Rande, auch wenn ich Dir ansonsten voll zustimme: Die Reform des Reisekostenrechts gilt erst ab 2014 !
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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