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Ausbildung/ Festanstellung in der Anlage N

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    Ausbildung/ Festanstellung in der Anlage N

    Hallo zusammen

    Wenn ich in einem Jahr zur Hälfte in der Ausbildung und zur anderen Hälfte in Vollzeit war. Muss ich dafür die Anlage N zweimal ausfüllen mit den jeweiligen Angaben von der Steuerbescheinigung. Oder die Summen addieren und in eine Anlage eintragen.??

    Ausbildung und anschließende Vollzeit sind beim selben Arbeitgeber gemacht worden.

    lg

    bambu

    #2
    AW: Ausbildung/ Festanstellung in der Anlage N

    wenn das bei einem Arbeitgeber war sollte auch nur eine Steuerbescheinigung da sein. Wenn dies warum auch immer nicht so war, würde ich eine weitere Steuerbescheinigung hinzufügen und nicht addieren.

    Kommentar


      #3
      AW: Ausbildung/ Festanstellung in der Anlage N

      es sind zwei Steurbescheinigungen ausgestellt worden.

      Einmal für den Ausbildungszeitraum von 01.01.2012 bis 27.06.2012

      Und einmal vom 27.06.2012. bis 31.12.2013 für die Vollzeit.

      Also besser zwei Anlagen ausfüllen ja . ??

      lg

      bambu

      Kommentar


        #4
        AW: Ausbildung/ Festanstellung in der Anlage N

        Man kann nur eine Anlage N ausfüllen.
        Aber die Daten mehrerer Lohnsteuerbescheinigungen erfassen.

        Kommentar

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