Hallo,
folgende Ausgangssituation:
- Ehepaar (Hochzeit 2012), Zusammenveranlagung ESt-Erklärung 2012
- Ehefrau: Kapitalerträge 2012 nur 200€ und entsprechend über FSA auch freigestellt
- Ehemann: Kapitalerträge 2012 über 801€, über FSA allerdings nur 700€ freigestellt
- keine Anlage KAP Ehefrau
- Anlage KAP Ehemann: Antrag Zeile 5 auf Überprüfung des Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge (da der insgesamte Sparer-Pauchbetrag i.H.v. 1602€ ja nur zu 900€ genutzt wurde)
Wie ist Anlage KAP Zeile 14 und 15 für den Ehemann auszufüllen, sofern für die Ehefrau keine KAP ausgefüllt wird ???
Die Elster-Eingabehilfe sagt...
"In den Zeilen 14 und 15 ist stets die Höhe des aufgrund von Freistellungsaufträgen bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags für sämtliche Kapitalerträge einzutragen (ggf. mit „0“). Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist in den Fällen, in denen der andere Ehegatte keine Anlage KAP abgegeben hat, der von beiden Ehegatten in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag, soweit er nicht bereits in Zeile 14 eingetragen wurde, in Zeile 15 einzutragen."
Ich verstehe das so:
In Zeile 14 kommen die 700€ rein und in Zeile 15 die 200€.
Richtig???
Vielen Dank & Beste Grüße
Oskara
folgende Ausgangssituation:
- Ehepaar (Hochzeit 2012), Zusammenveranlagung ESt-Erklärung 2012
- Ehefrau: Kapitalerträge 2012 nur 200€ und entsprechend über FSA auch freigestellt
- Ehemann: Kapitalerträge 2012 über 801€, über FSA allerdings nur 700€ freigestellt
- keine Anlage KAP Ehefrau
- Anlage KAP Ehemann: Antrag Zeile 5 auf Überprüfung des Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge (da der insgesamte Sparer-Pauchbetrag i.H.v. 1602€ ja nur zu 900€ genutzt wurde)
Wie ist Anlage KAP Zeile 14 und 15 für den Ehemann auszufüllen, sofern für die Ehefrau keine KAP ausgefüllt wird ???
Die Elster-Eingabehilfe sagt...
"In den Zeilen 14 und 15 ist stets die Höhe des aufgrund von Freistellungsaufträgen bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags für sämtliche Kapitalerträge einzutragen (ggf. mit „0“). Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist in den Fällen, in denen der andere Ehegatte keine Anlage KAP abgegeben hat, der von beiden Ehegatten in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag, soweit er nicht bereits in Zeile 14 eingetragen wurde, in Zeile 15 einzutragen."
Ich verstehe das so:
In Zeile 14 kommen die 700€ rein und in Zeile 15 die 200€.
Richtig???
Vielen Dank & Beste Grüße
Oskara
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