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Ausländische Steuer - AUS oder KAP?

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    Ausländische Steuer - AUS oder KAP?

    Guten Tag,

    folgenden Sachverhalt weiß ich nicht korrekt in Elster zu erfassen, daher bitte ich hier im Forum um Hilfe, trotz Suche weiß ich nun nicht mehr weiter.

    Mein AG ermöglicht mir den Erwerb vergünstigter Unternehmensaktien, diese werden über eine über den AG vermittelte(und nicht wählbare) Bank - UBS- in Großbritannien verwaltet.
    Letztes Jahr wurden Teile der Aktienoptionen eingelöst und direkt verkauft.
    Dabei fielen Steuern in GB an, sagen wir 3000 Euro.
    Der Erlös dieser Aktion ist mit sagen wir 5000 Euro anzusetzen.
    Wie gebe ich das korrekt ein?

    Mein erster Versuch:
    In Anlage AUS in Zeile 7 die 5000€, in Zeile 9 die 3000€. Elster akzeptiert.

    2.Versuch:
    Angabe in KAP, die 5000€ in Zeile 17, die 3000€ in Zeile 54. Elster akzeptiert wieder.

    Beide Varianten führen jedoch zu keinerlei Veränderung bei der Steuerberechnung, auch wenn ich die Angaben völlig weglasse.
    Der Sparer-Pauschbetrag ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft, ich hätte erwartet, dass die in GB gezahlten Steuern irgendwie berücksichtigt würden.

    Vorab vielen Dank für die Unterstützung!

    VG

    #2
    AW: Ausländische Steuer - AUS oder KAP?

    Hallo,

    das gehört imho in die Anlage KAP.

    Und wenn die Zahlen zumindest in der relativen Größe stimmen, dann ist auch klar, warum sich an den Steuern nichts ändern: Du hast schon mehr Steuern gezahlt als nötig, die GB-Steuern werden angerechnet, aber nicht (über)erstattet.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Ausländische Steuer - AUS oder KAP?

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Und wenn die Zahlen zumindest in der relativen Größe stimmen, dann ist auch klar, warum sich an den Steuern nichts ändern: Du hast schon mehr Steuern gezahlt als nötig, die GB-Steuern werden angerechnet, aber nicht (über)erstattet.

      Stefan
      Hallo,

      zunächst vielen Dank für die Antwort!
      Den letzten Satz verstehe ich aber nicht ganz. Du schreibst, ich hätte schon mehr Steuern bezahlt als nötig(da ja auch der Sparer-Pauschbetrag anderweitig noch nicht ausgeschöpft ist), bekomme aber trotzdem nichts erstattet?
      Ich hätte erwartet, dass ein zuviel zumindest bis zur Höhe des Pauschbetrages erstattet wird?

      Viele Grüße

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        #4
        AW: Ausländische Steuer - AUS oder KAP?

        Auf Kapitalerträge entrichtete ausländische Steuern werden halt angerechnet, aber nicht erstattet.

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          #5
          AW: Ausländische Steuer - AUS oder KAP?

          Unter Anrechnung verstehe ich(als Steuer-Laie) eine Berücksichtigung der Summe, die die Berechnung der persönlichen "Steuerhöhe" beeinflusst. Genau das ist es ja, das mich verwundert, es zeigt eben keinerlei Auswirkung.

          Kommentar


            #6
            AW: Ausländische Steuer - AUS oder KAP?

            Hallo,

            >>> ich hätte schon mehr Steuern bezahlt als nötig(da ja auch der Sparer-Pauschbetrag anderweitig noch nicht ausgeschöpft ist), bekomme aber trotzdem nichts erstattet?
            Ich hätte erwartet, dass ein zuviel zumindest bis zur Höhe des Pauschbetrages erstattet wird?

            Nein, der deutsche Staat erstattet doch keine im Ausland abgeführten Steuern (das wäre ja dann letztendlich ein Geschenk an den anderen Staat=Entwicklungshilfe); sie werden nur angerechnet, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Du hast in Deutschland keine Steuern gezahlt, also kann auch nichts erstattet werden.

            Wenn du den Sparer-Pauschbetrag schon ausgenutzt hättest, dann wäre sogar noch eine Steuer in Deutschland hinzugekommen, denn die Quellensteuer kann nur begrenzt verrechnet werden (imho 15%, ohne Gewähr).

            Ob du dir die Steuern mit einer Steuererklärung im jeweiligen Land zurückholen kannst, weiß ich aber auch nicht. Mit GB habe ich in diesem Punkt jedenfalls überhaupt keine Erfahrung, meine britischen Aktien sind immer vollkommen quellensteuerfrei.
            Ich frage mich jetzt auch, warum das bei dir nicht so war(??? - oder 'sitzt' das Unternehmen gar nicht in GB, und die Aktien gehören während der Mindesthaltezeit noch nicht dir?). Auch daher noch die Anmerkung, dass ich mit meiner Einschätzung völlig falsch liegen könnte (und es vielleicht doch Lohneinkünfte sind?).
            Dein Arbeitgeber scheint ja ein größerer Konzern zu sein, gibt es da keine Fachleute die du mal fragen könntest, etwa in der Personalbuchhaltung?

            Sind/waren die Mitarbeiteraktien eigentlich in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten?

            Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 26.06.2013, 12:19.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Ausländische Steuer - AUS oder KAP?

              Zitat von frankid Beitrag anzeigen
              Unter Anrechnung verstehe ich(als Steuer-Laie) eine Berücksichtigung der Summe, die die Berechnung der persönlichen "Steuerhöhe" beeinflusst. Genau das ist es ja, das mich verwundert, es zeigt eben keinerlei Auswirkung.
              5000 Euro Kapitalerträge minus 801 Euro Freibetrag, bleiben ca. 4200, davon 25% Steuern sind 1050. Darauf werden die ausländischen Steuern angerechnet, maximal bis 0 übrig bleibt.

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                #8
                AW: Ausländische Steuer - AUS oder KAP?

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Mit GB habe ich in diesem Punkt jedenfalls überhaupt keine Erfahrung, meine britischen Aktien sind immer vollkommen quellensteuerfrei.
                Ich frage mich jetzt auch, warum das bei dir nicht so war(??? - oder 'sitzt' das Unternehmen gar nicht in GB, und die Aktien gehören während der Mindesthaltezeit noch nicht dir?). Auch daher noch die Anmerkung, dass ich mit meiner Einschätzung völlig falsch liegen könnte (und es vielleicht doch Lohneinkünfte sind?).
                Dein Arbeitgeber scheint ja ein größerer Konzern zu sein, gibt es da keine Fachleute die du mal fragen könntest, etwa in der Personalbuchhaltung?

                Sind/waren die Mitarbeiteraktien eigentlich in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten?

                Stefan
                Hallo,

                keine Ahnung, wieso die Steuern abgezogen wurden, der AG hat seinen Sitz in GB und die Fristen wurden auch alle eingehalten. Lohneinkünfte? Glaub ich nicht, eher eine Art einmaliger Benefit, der auch nicht in der Lst-Bescheinigung erschien.

                Leider gibt die HR-Abteilung in diesen Punkten keinerlei Ratschläge...

                Aber nun weiß ich erstmal, wie ich das korrekt in Elster erfassen muß und dafür sage ich: Vielen Dank für eure Hilfe!!

                VG

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