Hallo liebe user,
ich habe jetzt schon einige Tage überall gesucht, aber habe nicht die Lösung gefunden. Alternativ habe ich einfach schlecht gesucht...
Folgendes Szenario:
Ich habe noch einen Verlustvortrag aus Aktiengeschäften von ca. EUR 2.000, der bis zur Steuererklärung 2009 festgestellt wurde. Bei den nächsten Steuererklärungen sitze ich jetzt.
In 2010 haben keine Aktiengeschäfte stattgefunden.
In 2011 wurden Gewinne von EUR 2.000 und Verluste von EUR 6.000 erzielt. Der Verlusttopf betrug also EUR 4000.
In 2012 wurden Gewinne von EUR 6.000 und Verluste von EUR 1.000 erzielt. Der Verlusttopf wurde aufgezehrt und Steuern auf die restlichen EUR 1.000 abgeführt.
Ich habe jetzt gelesen, dass die Verrechnung von Altverlusten Vorrang hat vor der Verrechnung von Neuverlusten. Ich möchte also den Gewinn aus 2011 (EUR 2.000) mit dem Verlustvortrag (EUR 2.000) verrechnen lassen, hätte somit den Verlustvortrag aufgebraucht und die alten Verluste somit in die neuen Verlusttöpfe gebracht.
Wie kann ich das bewerkstelligen? Ich habe leider keine Verlustbescheinigungen für 2010,2011 und 2012 angefordert.
Ist die Möglichkeit jetzt für mich nicht mehr gegeben und mir bleibt nur noch:
1. Verrechnung des Gewinnsaldos von EUR 1.000 aus 2012 mit dem Verlustvortrag.
2a. Erzielung eines Gewinnsaldos von EUR 1.000 in 2013 mit anschließender Verrechnung in der Steuererklärung oder
2b. Erzielung von Gewinnen 2013 in Höhe des verbleibenden Verlustvortrags (egal mit welchen Verlusten); Beantragung der Verlustbescheinigung für 2013 und Verrechnung dieser Gewinne mit dem Verlustvortrag.
Ich habe mich jetzt zwar viel damit beschäftigt, aber wohl etwas zu spät und mir fehlt ein entscheidenes Stück Wissen. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen, vielen Dank
ich habe jetzt schon einige Tage überall gesucht, aber habe nicht die Lösung gefunden. Alternativ habe ich einfach schlecht gesucht...
Folgendes Szenario:
Ich habe noch einen Verlustvortrag aus Aktiengeschäften von ca. EUR 2.000, der bis zur Steuererklärung 2009 festgestellt wurde. Bei den nächsten Steuererklärungen sitze ich jetzt.
In 2010 haben keine Aktiengeschäfte stattgefunden.
In 2011 wurden Gewinne von EUR 2.000 und Verluste von EUR 6.000 erzielt. Der Verlusttopf betrug also EUR 4000.
In 2012 wurden Gewinne von EUR 6.000 und Verluste von EUR 1.000 erzielt. Der Verlusttopf wurde aufgezehrt und Steuern auf die restlichen EUR 1.000 abgeführt.
Ich habe jetzt gelesen, dass die Verrechnung von Altverlusten Vorrang hat vor der Verrechnung von Neuverlusten. Ich möchte also den Gewinn aus 2011 (EUR 2.000) mit dem Verlustvortrag (EUR 2.000) verrechnen lassen, hätte somit den Verlustvortrag aufgebraucht und die alten Verluste somit in die neuen Verlusttöpfe gebracht.
Wie kann ich das bewerkstelligen? Ich habe leider keine Verlustbescheinigungen für 2010,2011 und 2012 angefordert.
Ist die Möglichkeit jetzt für mich nicht mehr gegeben und mir bleibt nur noch:
1. Verrechnung des Gewinnsaldos von EUR 1.000 aus 2012 mit dem Verlustvortrag.
2a. Erzielung eines Gewinnsaldos von EUR 1.000 in 2013 mit anschließender Verrechnung in der Steuererklärung oder
2b. Erzielung von Gewinnen 2013 in Höhe des verbleibenden Verlustvortrags (egal mit welchen Verlusten); Beantragung der Verlustbescheinigung für 2013 und Verrechnung dieser Gewinne mit dem Verlustvortrag.
Ich habe mich jetzt zwar viel damit beschäftigt, aber wohl etwas zu spät und mir fehlt ein entscheidenes Stück Wissen. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen, vielen Dank
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