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Verlustvortrag / Altverluste gehen vor Neuverluste?

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    Verlustvortrag / Altverluste gehen vor Neuverluste?

    Hallo liebe user,

    ich habe jetzt schon einige Tage überall gesucht, aber habe nicht die Lösung gefunden. Alternativ habe ich einfach schlecht gesucht...

    Folgendes Szenario:
    Ich habe noch einen Verlustvortrag aus Aktiengeschäften von ca. EUR 2.000, der bis zur Steuererklärung 2009 festgestellt wurde. Bei den nächsten Steuererklärungen sitze ich jetzt.
    In 2010 haben keine Aktiengeschäfte stattgefunden.
    In 2011 wurden Gewinne von EUR 2.000 und Verluste von EUR 6.000 erzielt. Der Verlusttopf betrug also EUR 4000.
    In 2012 wurden Gewinne von EUR 6.000 und Verluste von EUR 1.000 erzielt. Der Verlusttopf wurde aufgezehrt und Steuern auf die restlichen EUR 1.000 abgeführt.

    Ich habe jetzt gelesen, dass die Verrechnung von Altverlusten Vorrang hat vor der Verrechnung von Neuverlusten. Ich möchte also den Gewinn aus 2011 (EUR 2.000) mit dem Verlustvortrag (EUR 2.000) verrechnen lassen, hätte somit den Verlustvortrag aufgebraucht und die alten Verluste somit in die neuen Verlusttöpfe gebracht.

    Wie kann ich das bewerkstelligen? Ich habe leider keine Verlustbescheinigungen für 2010,2011 und 2012 angefordert.
    Ist die Möglichkeit jetzt für mich nicht mehr gegeben und mir bleibt nur noch:
    1. Verrechnung des Gewinnsaldos von EUR 1.000 aus 2012 mit dem Verlustvortrag.
    2a. Erzielung eines Gewinnsaldos von EUR 1.000 in 2013 mit anschließender Verrechnung in der Steuererklärung oder
    2b. Erzielung von Gewinnen 2013 in Höhe des verbleibenden Verlustvortrags (egal mit welchen Verlusten); Beantragung der Verlustbescheinigung für 2013 und Verrechnung dieser Gewinne mit dem Verlustvortrag.

    Ich habe mich jetzt zwar viel damit beschäftigt, aber wohl etwas zu spät und mir fehlt ein entscheidenes Stück Wissen. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
    Vielen, vielen Dank
    Zuletzt geändert von Töffel; 27.06.2013, 23:41.

    #2
    AW: Verlustvortrag / Altverluste gehen vor Neuverluste?

    Hallo,

    >>>Ich habe noch einen Verlustvortrag aus Aktiengeschäften von ca. EUR 2.000, der bis zur Steuererklärung 2009 festgestellt wurde.

    Ich gehe jetzt mal von wirklichen Altverlusten aus, also KAUF 2008 oder früher, und dass es einen Feststellungsbescheid darüber gibt.


    >>>In 2011 wurden Gewinne von EUR 2.000 und Verluste von EUR 6.000 erzielt. Der Verlusttopf betrug also EUR 4000.
    In 2012 wurden Gewinne von EUR 6.000 und Verluste von EUR 1.000 erzielt. Der Verlusttopf wurde aufgezehrt und Steuern auf die restlichen EUR 1.000 abgeführt.

    Ich befürchte, dass das alles bei ein und derselben Bank stattfand, richtig? Wenn ja, dann hast du leider Pech gehabt, die bankinterne Verrechnung kann nämlich NICHT wieder aufgerollt werden.

    Für dieses Jahr solltest du folgendes beachten (Achtung: es ist das letztmögliche Jahr - danach geht zwar auch noch was, etwa Immobilien oder Rohstoffe, aber dazu vielleicht mehr wenn es soweit ist):

    - ausreichende - d.h. mindestens in Höhe der noch bestehenden ALTverluste - neue* Kursgewinne produzieren (völlig egal mit welchen Wertpapieren, es gehen Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikate, Optionsschein u.s.w., bei Anleihen zählen - vielleicht etwas überaschend - auch die Stückzinsen vom Verkauf zu den Kursgewinnen)
    - möglichst keine Verluste realisieren - und wenn es nicht anders geht mit einem 2. Depot bei einer ANDEREN Bank arbeiten (Depotübertrag!)

    *neu heißt in diesem Zusammenhang, dass die Wertpapiere 2009 oder später GEKAUFT wurden, oder es sich um sogenannte Finanzinnovationen handelt

    Eine Verlustbescheinigung wäre hingegen egal, denn Altverluste gehen vor, nur Sinn macht diese Bescheinigung relativ selten.


    >>>Ich habe leider keine Verlustbescheinigungen für 2010,2011 und 2012 angefordert.

    Hättest du das mal für 2011 gemacht, dann wären die Altverluste 2012 vorrangig (das ist dann einer der Fälle, in denen es Sinn gemacht hätte) - aber egal, die Frist ist unwiederbringlich vorbei, ärgen lohnt sich nicht.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag / Altverluste gehen vor Neuverluste?

      Guten Tag,

      vielen Dank für die schnelle Antwort. ich habe schon befürchtet, dass es schwierig wird.
      Ich hoffe, ich habe für die Zukunft alles richtig verstanden.

      Zitat von reckoner
      >>>In 2011 wurden Gewinne von EUR 2.000 und Verluste von EUR 6.000 erzielt. Der Verlusttopf betrug also EUR 4000.
      In 2012 wurden Gewinne von EUR 6.000 und Verluste von EUR 1.000 erzielt. Der Verlusttopf wurde aufgezehrt und Steuern auf die restlichen EUR 1.000 abgeführt.

      Ich befürchte, dass das alles bei ein und derselben Bank stattfand, richtig? Wenn ja, dann hast du leider Pech gehabt, die bankinterne Verrechnung kann nämlich NICHT wieder aufgerollt werden.
      Schade, dann kann ich also nur noch den versteuerten Gewinn in 2012 (EUR 1.000) mit den Altverlusten vor 2009 verrechnen lassen (Steuererklärung 2012; Zeile 60).
      Ich hatte gehofft, dass das FA die in der Verlustbescheinigung aufgeführten neue Gewinne und neue Verluste sieht, die gesamten Gewinne nachträglich mit dem Verlustvortrag verrechnet und die neuen Verluste feststellt. So hatte ich es irgendwo gelesen. Im besten Falle wären in der Verlustbescheinigung 2013 auch die Gewinne und Verluste 2012 aufgeführt, weil ich es 2012 nicht angefordert hatte.

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      >>>Ich habe leider keine Verlustbescheinigungen für 2010,2011 und 2012 angefordert.

      Hättest du das mal für 2011 gemacht, dann wären die Altverluste 2012 vorrangig (das ist dann einer der Fälle, in denen es Sinn gemacht hätte) - aber egal, die Frist ist unwiederbringlich vorbei, ärgen lohnt sich nicht.
      Dann wäre der Verlusttopf Ende 2011 durch die Verlustbescheinigung leer gewesen und in 2012 der versteuerte Gewinn dann entsprechend höher ausgefallen. Diesen hätte ich dann in der Steuererklärung mit dem Verlustvortrag verrechnet. So meinst du das hoffentlich.

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag / Altverluste gehen vor Neuverluste?

        Hallo,

        >>>Schade, dann kann ich also nur noch den versteuerten Gewinn in 2012 (EUR 1.000) mit den Altverlusten vor 2009 verrechnen lassen (Steuererklärung 2012; Zeile 60).

        Richtig. Und gut erkannt, die Verrechnung muss beantragt werden (KAP Zeile 60, früher 59), hatte ich ganz vergessen zu erwähnen.


        >>>Ich hatte gehofft, dass das FA die in der Verlustbescheinigung aufgeführten neue Gewinne und neue Verluste sieht,

        Nein, so sieht eine Verlustbescheinigung nicht aus. Die Bank verrechnet zuerst, und nur was dann ggf. an Verlust übrig bleibt, wird bescheinigt (getrennt nach Aktien- und Sonstigen Verlusten). Bei dir wäre das 2011 der Fall gewesen, 2012 aber nicht. Außerdem ist auch das jetzt zu spät, die Bescheinigung muss zwingend bis zum 15. Dezember beantragt werden.


        >>>Im besten Falle wären in der Verlustbescheinigung 2013 auch die Gewinne und Verluste 2012 aufgeführt, weil ich es 2012 nicht angefordert hatte.

        Das ist schon möglich (bei der Bank stehengebliebene Verluste können auch in späteren Jahren bescheinigt werden, so sie denn noch nicht aufgebraucht wurden), aber nicht in deinem Fall, denn du hattest ja Ende 2012 keine Verluste (mehr).


        >>>Dann wäre der Verlusttopf Ende 2011 durch die Verlustbescheinigung leer gewesen und in 2012 der versteuerte Gewinn dann entsprechend höher ausgefallen. Diesen hätte ich dann in der Steuererklärung mit dem Verlustvortrag verrechnet. So meinst du das hoffentlich.

        Genau. Und das Besondere dran: Altverluste wären DANN vorrangig verrechnet worden.

        Übrigens, zum Wandeln von Alt- in Neuverluste gibt es zahlreiche Threads in speziellen Foren (etwa www.wertpapier-forum.de), es würde hier zu weit führen, alle Möglichkeiten und Tricks zu erklären.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Verlustvortrag / Altverluste gehen vor Neuverluste?

          Danke Stefan für deine Ausführungen. Jetzt fühle ich mich sicherer und denke, in den nächsten Jahren das Richtige ausführen zu können. Gut, dass du hier bist.
          Danke

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            #6
            AW: Verlustvortrag / Altverluste gehen vor Neuverluste?

            Hallo,

            >>>und denke, in den nächsten Jahren das Richtige ausführen zu können.

            Nur um das nochmal klar zu sagen, für die Altverluste hast du nur noch ein Jahr, oder besser ein halbes.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Verlustvortrag / Altverluste gehen vor Neuverluste?

              >>>Nur um das nochmal klar zu sagen, für die Altverluste hast du nur noch ein Jahr, oder besser ein halbes.

              Ja, ich bin schon fleißig dabei, mir die Stückzinsenaktion reinzuziehen. Nur ist es bei mir noch etwas umfangreicher, weil der allgemeine Topf in 2013 auch deutlich höher sein wird als der Freibetrag. Dabei habe ich sogar schon zwei Depots; eins mit "neuen" Aktienverlusten und eins aufgrund von Gewinnen 2012 auf Null gesetzt.

              Die Grundvoraussetzungen müssten also sogar schon vorhanden sein, um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Nur mit den geeigneten Anleihen für meine Zwecke kenne ich mich nicht aus. Da bin ich noch am Rätseln.

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