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Steuerberechnung fehlerhaft

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    Steuerberechnung fehlerhaft

    Trotz Eingabe von Anlagen Kap für Eheleute werden diese Angaben nicht in der Steuerberechnunmg ausgewiesen. Lediglich der Text: "Einkünfte aus Kapitalvermögen" erscheint.

    #2
    AW: Steuerberechnung fehlerhaft

    Zitat von Floecki Beitrag anzeigen
    Trotz Eingabe von Anlagen Kap für Eheleute werden diese Angaben nicht in der Steuerberechnunmg ausgewiesen. Lediglich der Text: Einkünfte aus Kapitalvermögen erscheint.
    Das alleine zeigt noch nicht, dass die Steuerberechnung fehlerhaft ist, denn es gibt ja viele Fälle, in denen sich Kapitalerträge nicht auf die Steuer auswirken.

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      #3
      AW: Steuerberechnung fehlerhaft

      Ich habe aber u. a. Kapitalertragsteuer etc. angegeben, die auch nicht angerechnet wird!!??

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        #4
        AW: Steuerberechnung fehlerhaft

        Wahrscheinlich ist das günstiger für Dich, als wenn Du die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern müsstest.

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          #5
          AW: Steuerberechnung fehlerhaft

          Guter Tipp. Ich habe jetzt die Erträge unterhalb des Freibetrages reduziert. Kapitalertragsteuer eingegeben. Müsste also Einkünfte 0 €, Anrechnung günstiger sein.

          Ergebnis: keine Änderung gegenüber vorher!!!

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            #6
            AW: Steuerberechnung fehlerhaft

            Zitat von Floecki Beitrag anzeigen
            Ich habe aber u. a. Kapitalertragsteuer etc. angegeben, die auch nicht angerechnet wird!!??
            Nur stehen diesen Kapitalertragsteuern in der Regel auch Kapitalerträge jenseits des Sparerfreibetrags gegenüber, die damit abgegolten wurden.

            Die Tatsache alleine, dass Steuern von der Bank eingehalten wurden, sagt also immer noch nichts darüber aus, ob sie in der Steuerberechnung auftauchen.

            Letztlich muss sich nach Einführung der Abgeltungssteuer eh jeder Steuerpflichtige fragen, ob er die Anlage KAP noch ausfüllen möchte. Neben den Fällen, wo man es muss (z.B. fehlender Kirchensteuerabzug), und denen, wo man es möchte (ungünstig verteilte FSA, Günstigerprüfung) ist zur großen Gruppe derjenigen, die KAP nicht abgeben, weil sie unter dem Sparerfreibetrag bleiben, die große Gruppe derjenigen gekommen, für die sich die Anlage KAP erledigt hat, weil sie mit der Abgeltung durch die 25% besser leben können.

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              #7
              AW: Steuerberechnung fehlerhaft

              Wenn man das Kreuz in Zeile 5 statt in Zeile 4 macht, wird die einbehaltene Steuer angerechnet.

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                #8
                AW: Steuerberechnung fehlerhaft

                Das klappt auch, wenn man das Kreuz in Zeile 4 macht, aber nur, wenn die Günstigerprüfung ergibt, daß eine Versteuerung zum persönlichen Steuersatz günstiger ist.

                Ergibt die Günstigerprüfung, daß die Abgeltungssteuer günstiger ist, wird in der Steuerberechnung bei der Festsetzung der Steuer die Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen (ohne Kapitalerträge) richtig berechnet, bei der Kirchensteuer und dem Soli wird in diesem Fall aber unerklärlicherweise die Steuer aus dem zu versteuernden Einkommen einschließlich Kapitalerträge berechnet und nicht berücksichtigt, daß für die Kapitalerträge bereits im Rahmen der Abgeltungssteuer auch Kirchensteuer und Soli gezahlt wurden. Daher werden in der Steuerberechnung zu hohe Beträge bei der Festsetzung von Kirchensteuer und Soli ausgewiesen.

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