Hallo,
in 2011 erhielt ich Entgeltersatzleistungen (ALG) und hatte Werbungskosten (insbesondere Versicherungsbeiträge) abgesetzt. Im Ergebnis lt. Bescheid 2011: rund -2.400 EUR zu versteuerndes Einkommen.
Da ich seit 2012 (angestellt) wieder beschäftigt bin, die Frage: Kann ich das negative Einkommen in 2011 in 2012 "verrechnen" d.h. geltend machen? An welcher Stelle erfasse ich den Betrag im Elsterformular oder erfolgt die "Verrechnung" durch das Finanzamt automatisch?
Freut mich, wenn mir jemand aus dem Forum behilflich ist.
Gruß Michael
in 2011 erhielt ich Entgeltersatzleistungen (ALG) und hatte Werbungskosten (insbesondere Versicherungsbeiträge) abgesetzt. Im Ergebnis lt. Bescheid 2011: rund -2.400 EUR zu versteuerndes Einkommen.
Da ich seit 2012 (angestellt) wieder beschäftigt bin, die Frage: Kann ich das negative Einkommen in 2011 in 2012 "verrechnen" d.h. geltend machen? An welcher Stelle erfasse ich den Betrag im Elsterformular oder erfolgt die "Verrechnung" durch das Finanzamt automatisch?
Freut mich, wenn mir jemand aus dem Forum behilflich ist.
Gruß Michael
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