Hallo,
ich habe folgende Frage. In der Anlage U befindet sich in den neuen Formularen zur Steuererklärung 2012 ein getrenntes Feld Zeile 50 "Einkünfte aus Kapitalvermögen (tarifl. Einkommensteuer)" und Zeile 52 "Erträge aus Kapitalvermögen (ABGSt)". In
früheren Jahren gab es nur EINE Zeile mit dem Titel "Einkünfte aus Kapitalvermögen". Ich habe den Unterschied zwischen den beiden Zeilen nicht verstanden.
In meinem Falle unterstütze ich meine Mutter mit Unterhaltszahlungen und gebe ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktien) in entsprechender Zeile an. Diese unterliegen bei ihr nicht der ABGSt, da sie eine NV_Bescheinigung vom Finanzamt bekommt. In welcher Zeile soll ich nun die Einkünfte eintragen?
Dank und Gruß
Junoton
ich habe folgende Frage. In der Anlage U befindet sich in den neuen Formularen zur Steuererklärung 2012 ein getrenntes Feld Zeile 50 "Einkünfte aus Kapitalvermögen (tarifl. Einkommensteuer)" und Zeile 52 "Erträge aus Kapitalvermögen (ABGSt)". In
früheren Jahren gab es nur EINE Zeile mit dem Titel "Einkünfte aus Kapitalvermögen". Ich habe den Unterschied zwischen den beiden Zeilen nicht verstanden.
In meinem Falle unterstütze ich meine Mutter mit Unterhaltszahlungen und gebe ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktien) in entsprechender Zeile an. Diese unterliegen bei ihr nicht der ABGSt, da sie eine NV_Bescheinigung vom Finanzamt bekommt. In welcher Zeile soll ich nun die Einkünfte eintragen?
Dank und Gruß
Junoton
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