Je nach Grad einer Behinderung gibt es nach § 33 unterschiedlich hohe Freibeträge, die als Sonderausgabe geführt werden.
Wenn z.B. beide Ehepatner jeweils 80 % haben, können dann 2 x 900 Euro als pauschale Aufwendungen für Fahrten geltend gemacht werden?
Weiß da Jemand Definitives dazu?
Wenn z.B. beide Ehepatner jeweils 80 % haben, können dann 2 x 900 Euro als pauschale Aufwendungen für Fahrten geltend gemacht werden?
Weiß da Jemand Definitives dazu?
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