Wie kann ich dem Programm "abgewöhnen", daß als sog. Öffnungsklausel bei der Versteuerung von versch. Rentenbezügen immer 50% berechnet wird?
In meinem Fall trifft dieser Satz nur auf die Rente der Dt. RV zu, während bei einer anderen Rente lediglich 22% anzusetzen sind.
Die interne Steuerberechnung kann so niemals stimmen.
In meinem Fall trifft dieser Satz nur auf die Rente der Dt. RV zu, während bei einer anderen Rente lediglich 22% anzusetzen sind.
Die interne Steuerberechnung kann so niemals stimmen.
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