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Öffnungsklausel 50 % ?

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    Öffnungsklausel 50 % ?

    Wie kann ich dem Programm "abgewöhnen", daß als sog. Öffnungsklausel bei der Versteuerung von versch. Rentenbezügen immer 50% berechnet wird?

    In meinem Fall trifft dieser Satz nur auf die Rente der Dt. RV zu, während bei einer anderen Rente lediglich 22% anzusetzen sind.

    Die interne Steuerberechnung kann so niemals stimmen.

    #2
    AW: Öffnungsklausel 50 % ?

    Die Öffnungsklausel ist bestimmt nicht 50 %.

    Du trägst einfach ganz normal die Renten ein, der steuerfrei Teil wird automatisch berechnet.
    Bei der DRV-Bund-Rente Zeilen 4 bis 7, bei der anderen Rente Zeilen 14 bis 26.

    Für die Öffnungsklausel bräuchtest du eine entsprechende Bescheinigung der Zahlstelle.

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      #3
      AW: Öffnungsklausel 50 % ?

      Danke !

      Bei der DRV ist die Berechnung o.k., bei einer Zusatz-Rente beträgt der Ertragsanteil lediglich 22%. Eine Bescheinigung hierzu liegt vor.

      Das Programm berechnet aber brav einen Ertragsanteil von 50%.

      Ich kann die Software für die interne Berechnung insoweit "austricksen", indem ich für die Zusatz-Rente eine Öffnungsklausel von 78% eingebe, also das Pferd quasi von hinten aufzäume.

      Dann aber werden auf den zu versteuernden Teil wieder die 50% angesetzt. Damit bin ich jetzt der Realität schon ziemlich nahe.
      Zuletzt geändert von ; 14.02.2010, 11:40.

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        #4
        AW: Öffnungsklausel 50 % ?

        Warum liest du meinen Beitrag nicht ?

        Die Zusatzrente ist in den Zeilen 14 bis 16 einzutragen.

        Dann wird's auch richtig berechnet.

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          #5
          AW: Öffnungsklausel 50 % ?

          Ich lese immer alles !

          Die Zeilen 14 - 16 (Anlage R) können m. E. nicht benutzt werden, da die Zusatz-Rente keine festen Beträge beinhaltet;
          diese werden jährlich -mit mtl. anteiliger Auszahlung- angepaßt, je nach Gewinnlage der Emittentin.
          Setzt sich zusammen aus Sockelbetrag + Gewinnzuschlag.

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            #6
            AW: Öffnungsklausel 50 % ?

            Dann machen Sie doch was Sie wollen.

            Und fragen nicht uns.

            Kommentar


              #7
              AW: Öffnungsklausel 50 % ?

              Sehr freundlich, mache ich auch !

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                #8
                AW: Öffnungsklausel 50 % ?

                Zitat von runner43 Beitrag anzeigen
                Ich lese immer alles !

                Die Zeilen 14 - 16 (Anlage R) können m. E. nicht benutzt werden, da die Zusatz-Rente keine festen Beträge beinhaltet;
                diese werden jährlich -mit mtl. anteiliger Auszahlung- angepaßt, je nach Gewinnlage der Emittentin.
                Setzt sich zusammen aus Sockelbetrag + Gewinnzuschlag.
                Ja und ? Was hat das für eine Relevanz für die dortige Nichteintragung ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Öffnungsklausel 50 % ?

                  Habe die Eintragung jetzt dort mal vorgenommen.
                  Ihr hattet recht, die gewünschte Berechnung ist erfolgt.

                  Mein Denkfehler war, daß ich davon ausgegangen bin, daß das Programm unterschiedliche Rentenarten u. deren Ertragsanteil nicht o.w. erkennt.
                  Offensichtlich ist aber der Rentenbeginn in Verbindung mit den Lebensjahren maßgebend.

                  Anders kann ich mir nicht erklären, daß tatsächlich 22% Ertragsanteil angesetzt wird.

                  Insoweit aus meiner Sicht erledigt.

                  Besten Dank !

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                    #10
                    AW: Öffnungsklausel 50 % ?

                    Hatte ich das nicht gleich gesagt ?

                    Aber mir glaubt ja keiner

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Öffnungsklausel 50 % ?

                      Hätte ich doch eher in das Profil geschaut:

                      Am "taxman" kommt natürlich keiner vorbei!!

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